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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreies Aalen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.aalen.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Aalen. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie dafür das vorgesehene Feedback‐Formular benutzen.

Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 7. September 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG nur teilweise vereinbar.

2. Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

  • Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website und ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS) fehlen noch.
  • Geodaten und Stadtplan können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Dazu sind uns keine Möglichkeiten bekannt.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von aalen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Vor allem PDF‐Dokumente außerhalb von Verwaltungsleistungen, sowie Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht barrierefrei zugänglich.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Stadt Aalen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.07.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.04.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Im nachfolgenden Abschnitt „Barrieren zum Internetauftritt melden“ können Sie uns über ein Online‐Formular eine Nachricht zum Thema senden. Unter diesem Link gelangen Sie zum Kontaktformular: Barrieren zum Internetauftritt melden. Wir werden zeitnah darauf reagieren. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren.
Alternativ können Sie uns auch per Post kontaktieren oder anrufen:

Stadt Aalen
Presse- und Informationsamt
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: +49 (0)7361 52-1119

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Die Beauftragte der Stadt Aalen für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Dorothee Bosch
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: +49 (0)7361 52-1244
E-Mail: amt-fuer-soziales@aalen.de