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Erhebungsbogen „Breitbandversorgung Ländlicher Raum“

für alle Einwohner der Ortsteile: $(list:ul:$1(text:b:Dewangen)1$, Aushof, Bernhardsdorf, Bronnenhaus, Bubenrain, Degenhof, Dreherhof, Faulherrenhof, Gobühl, Haldenhaus, Hüttenhöfe, Kohlhöfle, Langenhalde, Neuhof, Rauburr, Reichenbach, Riegelhof, Rodamsdörfle, Rotsold, Schafhof, Schultheißenhöfle, Tannenhof, Trübenreute. ~$1(text:b:Fachsenfeld)1$, Bodenbach, Hangendenbuch, Himmlingsweiler, Mühlhäusle, Scherrenmühle, Waiblingen)$ Elektronische Kommunikationssysteme in Verbindung mit schnellen Datenübertragungsraten sind in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Faktor des wirtschaftlichen und privaten Lebens geworden. Deshalb ist der Ausbau bzw. weitere Investitionsmaßnahmen im Breitbandnetz sinnvoll und notwendig. Dies ist jedoch Aufgabe der jeweiligen Netzbetreiber, die Kommune kann dabei nur vermittelnd tätig werden. Die derzeit verfügbare DSL Geschwindigkeit in Dewangen von max. 2.048 kBit/s und in Fachsenfeld von max. 1.536 kBit/s ist für Privathaushalte gerade noch zufriedenstellend. Für Gewerbetreibende jedoch sind diese Übertragungsraten nicht ausreichend. Firmen, deren Basis eine regelmäßige und schnelle Internetkorrespondenz ist, werden durch eine langsame Breitbandversorgung nicht mehr lange konkurrenzfähig bleiben. Die Stadt Aalen hat die Problematik durchaus erkannt und die Thematik aufgearbeitet. Im Rahmen der „Breitbandinitiative Ländlicher Raum“, stehen nun erstmals Fördergelder zum Ausbau der regionalen Breitbandinfrastruktur zur Verfügung. Um jedoch in den Genuss der Fördergelder zu gelangen, muss die Stadt Aalen in den „unterversorgten“ Gebieten eine Marktanalyse durchführen. Aus diesem Grund, finden Sie am unteren Ende dieser Seite einen Erhebungsbogen für $(text:b:Privathaushalte und landwirtschaftliche Betriebe)$. Dieser Bogen dient der Stadt Aalen als Grundlage zum Förderantrag. Ohne diese Markt- bzw. Bedarfsanalyse ist es der Stadt Aalen nicht möglich, Fördergelder aus dem Programm der Landesregierung zu beantragen. $(text:i:Gewerbetriebe)$ bekommen einen modifizierten Erhebungsbogen per Post zugesandt. Die Ortschaftsverwaltungen von Dewangen und Fachsenfeld, sowie die Stadt Aalen, sind deshalb auf Ihre Mithilfe bzw. die Rücksendung der Erhebungsbögen angewiesen. Dies gilt für Gewerbetreibende und Privathaushalte in gleichem Maße. Sie können den ausgefüllten Bogen in Ihrem Rathaus abgeben, oder in den Briefkasten werfen. Eine Rückgabe per Fax an die Stadt Aalen ist auch möglich. Der leichteste Weg jedoch ist das Ausfüllen online auf www.aalen.de. $(text:b:Letzter Rückgabetermin: 31. März 2009)$
© Stadt Aalen, 04.03.2009