Das schwere Erdbeben im Südosten der Türkei und in Syrien hat auch in der Region Antakya/Hatay zu schweren Schäden mit vielen Opfern geführt. Viele Menschen mit Wurzeln in Antakya/Hatay bangen um ihre Angehörigen und Freunde. „Unsere Gedanken sind in diesen schlimmen Stunden bei den Menschen in der Türkei und in Syrien“, sagt Oberbürgermeister Frederick Brütting und betont „Wir wollen jetzt schnell und unbürokratisch helfen und keine Zeit verlieren“.
Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und den türkischen Vereinen in Aalen und Umgebung haben die Stadt Aalen und der Ostalbkreis eine Hilfsaktion initiiert. Neben Geldspenden wurden auch Sachspenden angenommen und in das Erdbebengebiet geliefert. Die Hilfen kommen unmittelbar den Menschen in der Region Hatay zugute. Mittlerweile werden keine Sachspenden mehr entgegengenommen, Geldspenden sind nach wie vor willkommen.
Die auf das Spendenkonto Erdbebenhilfe Hatay eingegangenen Gelder sollen nicht nur zur Soforthilfe mit Lebensmitteln oder Medikamenten verwendet werden, sondern auch langfristigen Aufbauprojekten in der Region Hatay zugutekommen. Welche Projekte damit unterstützt werden sollen, darüber entscheidet ein Arbeitskreis, dem Vertreter der Verwaltung, des DRK Kreisverbandes, des Städtepartnerschaftsvereins sowie Mitglieder des Gemeinderates angehören.
Spendenkonto Erdbebenhilfe Hatay
DRK Kreisverband Aalen e.V.
IBAN: DE59 614500500110 0704 49
BIC: OASPDE6AXXX
Verwendungszweck „Erdbebenhilfe Hatay“
Spendenquittungen werden ab einer Spende i. H. v. 100 Euro ausgestellt. Wir bitten Sie, Ihre Adresse, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort anzugeben. Ansonsten kann keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Die Vergabe von Visa ist gebunden an eine so genannte Verpflichtungserklärung. Die Gastgeber, die Familienangehörige bei sich aufnehmen möchten, müssen diese Verpflichtungserklärung abgeben. Sie erklären sich damit bereit, die Kosten der Gäste für den Lebensunterhalt und eventuell die Versorgung im Krankheitsfall zu übernehmen. Erst wenn diese Verpflichtungserklärung von der städtischen Ausländerbehörde geprüft und beglaubigt wurde, kann mit ihr ein Visum beantragt werden.
Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung sind über www.aalen.de/verpflichtungserklaerung zu finden.