Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekannt gegeben. Neben Altbekanntem gibt es auch einige Neuerungen bei der Förderung von Wohnbau- und Gewerbevorhaben in Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen und Waldhausen.
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein um-fassendes Förderangebot für die Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. „Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.“, so erster Bürgermeister Wolfgang Steidle.
Zusätzlich können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Ortskern, wie Begrünung, Möblierung oder die Aufwertung des Bestandes, gefördert werden, wodurch dem Ziel der Stadt Aalen zur Klimaneutralität bis 2035 Rechnung getragen wird.
Anträge können neben Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen stellen.
Im Förderschwerpunkt „Wohnen/Innenentwicklung“ werden unter anderem die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne in den ländlichen Stadtteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen und Waldhausen durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, umfassende Modernisierungen sowie innerörtliche Nachverdichtung gefördert. Bei eigengenutzten Wohnbauvorhaben, wie Modernisierung, Umnutzung, Aufstockung oder Neubauten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Neu ist, dass Neubauten nur noch dann förderfähig sind, wenn die Tragwerkskonstruktionen überwiegend aus CO2-speichernden Werkstoffen bestehen. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit liegt zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro.
Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Es können also beispielsweise Betriebsstätten erweitert, umgesiedelt, neu gebaut oder auch modernisiert werden. Der Regelfördersatz liegt bei maximal 15 Prozent und einer Förderobergrenze von 200.000 €.
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund, wie beispielsweise Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Gefördert wird hier bis zu 30 % bei einem Höchstbetrag von 200.000 Euro.
Die Förderkulisse erstreckt sich auf den historischen Ortskern sowie die Siedlungsflächen der 1960er und 1970er Jahre in den Ortsteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen und Waldhausen sowie in den dazugehörigen Teilorten.
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm werden bei der Stadt Aalen eingereicht und an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergegeben. Es ist notwendig, dass die Antragsunterlagen bis spätestens 8. September 2023 bei der Stadt Aalen vorliegen.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg entscheidet dann im Frühjahr 2024 über eine Aufnahme in das ELR.
Bei Fragen zu einem Projekt bitte an
Alena Röhrich, Stadt Aalen wenden unter der
Telefonnummer: 07361-521511
oder per E-Mail: innen@aalen.de (Betreff: ELR),
um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2024 umgesetzt werden und davor nicht begonnen worden sind.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe, das Verfahren zur Antragstellung sowie die Antragsunterlagen unter www.aalen.de/elr.