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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Jetzt bewerben!

Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekannt gegeben. Wohnbauvorhaben in Dewangen, Ebnat, Hofen und Waldhausen können dadurch Zuschüsse für Modernisierungen, Neubauten oder Aufstockungen bekommen. Auch kleine Betriebe können profitieren.

Auf dem Bild ist die Neue Mitte Dewangen ? ELR-Projekt im Programmjahr 2017 zu sehen.
Neue Mitte Dewangen ? ELR-Projekt im Programmjahr 2017 (© Stadt Aalen)

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein um-fassendes Förderangebot für die Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. 

Zusätzlich können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Ortskern, wie bspw. Begrünung, Möblierung oder die Aufwertung des Bestandes, gefördert werden. Diese sollen wesentlich zur Verbesserung der öffentlichen Straßenräume sowie der Grün- und Platzflächen beitragen und damit die wohnbaulichen Maßnahmen sinnvoll ergänzen. Außerdem wird dem Ziel der Stadt Aalen zur Klimaneutralität bis 2035 Rechnung getragen. 

Anträge können neben Kommunen Vereine, Unternehmen und Privatpersonen stellen.

Was wird gefördert?

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden u.a. die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne in den ländlichen Stadtteilen Dewangen, Ebnat, Hofen und Waldhausen durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, umfassende Modernisierungen, innerörtliche Nachverdichtung sowie Verbesserung des Wohnumfeldes gefördert. Bei eigengenutzten Wohnbauvorhaben, wie Modernisierung, Umnutzung, Aufstockung oder Neubauten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 Euro bzw. bei Umnutzungen bis zu 50.000 Euro. 

Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Es können also beispielsweise Betriebsstätten erweitert, umgesiedelt, neu gebaut oder auch modernisiert werden. Der Regelfördersatz liegt bei 10 Prozent und einer maximalen Fördersumme von 200.000 Euro. 

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund, wie beispielsweise Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. 

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen.

Wie können Sie eine Förderung beantragen?

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm werden bei der Stadt Aalen eingereicht und an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergegeben. Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle ermutigt zum Nutzen dieser Chance.

Es ist notwendig, dass die Antragsunterlagen bis spätestens 2. September 2022 bei der Stadt Aalen vorliegen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg entscheidet dann im Frühjahr 2023 über eine Aufnahme in das ELR. 

INFO:

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich gerne an 

Alena Röhrich, 
Telefon 07361 52-1374, 
E-Mail: alena.roehrich@aalen.de

um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt werden und davor nicht begonnen worden sind.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe, das Verfahren zur Antragstellung sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter www.aalen.de/elr

© Stadt Aalen, 11.07.2022