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Einzelhandelskonzept

Einzelhandelsuntersuchung als Grundlage für die Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen (12.03.2020 / 28.05.2020)

(Beschluss des Gemeinderates vom 28.05.2020)

Auf dem Bild ist eine Karte mit der perspektivischen Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich in der Innenstadt zu sehen.
Perspektivische Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich Innenstadt (© Dr. rer.pol. Donato Acocella)

Eine gute Versorgung mit Einzelhandelsgeschäften der unterschiedlichsten Art in einer Stadt ist eine grundlegende Voraussetzung für das tägliche Leben. Kommunen kommt daher im Rahmen ihrer Planungshoheit der Auftrag zu, die rechtlichen Grundlagen im Stadtgebiet zu sichern. Ein maßgebliches Instrument für diesen Zweck ist die Bauleitplanung auf der Basis des Baugesetzbuches. Mit Beschluss des Gemeinderates wird danach eine städtische Einzelhandelskonzeption zur Rahmenplanung, die bei der Bauleitplanung zu beachten ist (vgl. § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB). Dies bietet die rechtliche Grundlage Einzelhandelsansiedlungen und deren räumliche Verteilung im Stadtgebiet durch geeignete Maßnahmen zu steuern. Dazu gehören sowohl inhaltliche Ziele zu Einzelhandelsaspekten als auch rechtliche Aspekte zur Standortsicherung bzw. zur Ansiedlung von Versorgungseinrichtungen über Regelungen in Bebauungsplänen. Ein Einzelhandelskonzept ist somit ein wichtiges Handlungsinstrument und ein strategisches Fachkonzept für eine Stadt um Rahmenbedingungen für den Handel im Stadtgebiet beeinflussen zu können. Die Funktionsfähigkeit einer Innenstadt bzw. der Ortsteilzentren ist davon genauso berührt, wie auch die verbrauchernahe Versorgung in den Stadteilen. 
In diesem Sinne wurde durch den Gemeinderat am 28.05.2020 der Berichtsentwurf des Einzelhandelskonzeptes (Stand 12.03.2020 / 28.05.2020) beraten und als Grundlage für die Einzelhandelskonzeption der Stadt Aalen beschlossen. 

Das Einzelhandelskonzept

Die Stadt Aalen verfügt seit Jahrzehnten über ein sogenanntes Einzelhandelskonzept als strategische Steuerungsgrundlage für die Stadtentwicklung. Eine fortlaufende Anpassung dieser Konzeption ist allerdings notwendig, da Einzelhandelsstrukturen weder räumlich noch inhaltlich konstant sind; ein stetiger Wandel des Handels erfordert immer wieder eine Neuorientierung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ein Einzelhandelskonzept bündelt Bestandsdaten und Prognoseszenarien, es erlaubt somit einen Überblick über die Situation (z.B. Anzahl der Betriebe, Flächen). Es werden Entwicklungsperspektiven aufgezeigt. Mit der „Einzelhandelsuntersuchung als Grundlage für die Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen“ (Dr. Acocella, Stadt- und Regionalentwicklung, Lörrach, 12.03.2020 / 28.05.2020) liegt eine aktualisierte Entscheidungsgrundlage vor, mit der die seitherige erfolgreiche Praxis in Aalen fortgesetzt werden kann. 

Aufgaben eines Einzelhandelskonzeptes

Neben der Gestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt bzw. im Bereich der Nahversorgungszentren der Ortsteile und weichen Standortfaktoren wie z.B. kulturellen Angeboten und Veranstaltungen kann eine Kommune auch durch Bauleitplanung Standortentscheidungen beeinflussen. Die langjährige Praxis der Stadt Aalen die Rahmenbedingungen für die Einzelhandelsversorgung im Stadtgebiet als eine zentrale Aufgabe für die Stadtentwicklung zu betrachten, wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2020 bestätigt. Die Stadt Aalen möchte auch in Zukunft eine positive Entwicklung der örtlichen Einzelhandelsstruktur unterstützen. Die aktualisierte Einzelhandelskonzeption bietet dafür die Grundlage sowie die Sicherheit für erforderliche Entscheidungen der unterschiedlichen Akteure. 

Inhaltliche Zusammenfassung des Aalener Konzeptes

In den ersten beiden Kapiteln des Einzelhandelskonzeptes werden „Ausgangslage und Aufgabenstellung“ sowie „Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung und planungsrechtliche Vorgaben“ erläutert. Dies umfasst auch eine Beschreibung der Steuerungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene sowie die Ziele der Regional- und Landesplanung sowie ein Fazit für den planungsrechtlichen Rahmen. 
Danach folgt in Kapitel 3 des Konzepts eine Bestandsaufnahme. Im Kapitel „Einzelhandelssituation auf gesamtstädtischer Ebene“ ist die durchgeführte Einzelhandelserhebung enthalten. Die Entwicklung des Angebotes in Aalen wird umfassend dargelegt, dazu gehören z.B. Nachfrage und Bindungsquoten, Umsatzherkunft und Umsatzentwicklung. Sowohl die Händlersicht wie auch die Sicht von Kund*innen bzw. Passant*innen wurden erhoben und betrachtet. Weitere wichtige Themen in diesem Kapitel sind Verkehrsmittelwahl und Parkverhalten, Einkaufsverhalten, Konkurrenzorte und Online-Handel sowie Stärken und Schwächen. 

In den nächsten Kapiteln „Zentrale Versorgungsbereiche in Aalen“ (Kap. 4) und „Räumliche Verteilung des Einzelhandelsangebotes“ (Kap. 5) werden die in Aalen vorhandenen Versorgungslagen (zentraler Versorgungsbereich Innenstadt und Nahversorgungslagen in den Ortsteilen) sowie die weiteren bedeutsamen Einzelhandelsstandorte in städtebaulich nicht integrierten Standorten untersucht und aufgelistet. 
Die raumstrukturelle Verteilung des Angebotes hat ähnliche Ergebnisse wie die Untersuchung aus den Jahren 2008 /2010, in Aalen ist immer noch ein Schwerpunkt zentrenrelevanter Sortimente (nach Verkaufsfläche und nach Umsatz) in nicht integrierten Lagen festzustellen. Dabei wird deutlich, dass die Innenstadt, bezogen auf die Verkaufsfläche, nach dem Gewerbegebiet West nur der zweitgrößte Einzelhandelsstandort im Stadtgebiet ist (vgl. Karte 12 des Berichtes und S. 82). Insgesamt verfügt die Stadt Aalen über ein sehr hohes Einzelhandelsangebot an städtebaulich nicht integrierten Standorten, d.h. sie befinden sich nicht in den Versorgungsbereichen der Ortsteile bzw. in der Nähe von Wohngebieten. Sie sind in der Regel „autoorientiert“. An dieser Stelle wird damit ein strukturelles Problem der städtischen Einzelhandelsversorgung sichtbar, dies hat Auswirkungen auf die Synergieeffekte zwischen einzelnen Einrichtungen und die Funktionsfähigkeit der Versorgungslagen. 
Es wird damit aber auch auf eine Randbedingung der Stadtentwicklung hingewiesen, die eine umweltfreundliche Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen erschwert. 
Der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt hat im Vergleich zur Vorgängeruntersuchung seine Stellung im Stadtgebiet zwar behaupten, aber nicht verbessern können. Eine intensive Betrachtung dieser Lage ist für die weitere Entwicklung der Innenstadt und der gesamtstädtischen Versorgungslage unabdingbar, nur so kann mittel- und langfristig eine Schwächung des Mittelzentrums Aalen vermieden werden.

Ein Betrachtungsschwerpunkt ist das Thema Nahversorgung der Bevölkerung in allen Stadtteilen (vgl. Kap. 4 und 5). Das Nahversorgungszentrum Wasseralfingen ist der zentrale Versorgungsbereich, der nach der Innenstadt das umfangreichste und vielfältigste Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot aufweist. Das Nahversorgungszentrum Unterkochen im Süden des Stadtgebietes bietet ebenfalls ein vollständiges Nahversorgungsangebot (u.a. Lebensmittelmarkt) und darüber hinaus einige Fachgeschäfte mit Angeboten des mittel- und langfristigen Bedarfsbereiches. In Unterrombach-Hofherrnweiler liegen die Betriebe und Angebote der Nahversorgung schwerpunktmäßig an der Hofherrnstraße (Supermarkt, Bäckerei, Apotheke, Wochenmarkt). Das dort neu entstandene Nahversorgungszentrum übernimmt die wichtige Nahversorgungsfunktion für den Ortsteil, er verfügt nun erstmals über ein eigenständiges Nahversorgungszentrum. Im Bericht wird auch ein Überblick über die Nahversorgungsbereiche der kleineren Ortsteile Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld und Waldhausen gegeben. Erfreulich ist, dass in fast allen Stadtteilen von Aalen mindestens ein Lebensmittelbetrieb ansässig ist, lediglich im Stadtteil Hofen sind keine adäquaten Nahversorgungsangebote vorhanden. 
Die Zusammenhänge zwischen Qualität der Nahversorgung und Lage der Einzelhandelsbetriebe werden deutlich. Dies hängt zum einen mit der starken Konzentration der Nahversorgung an städtebaulich nicht-integrierten Lagen zusammen, aber auch die Topographie und die flächenmäßige Ausdehnung der Stadt spielen hier eine Rolle. In einer ersten Betrachtung stellen Qualität oder Preis wichtige Aspekte der Nahversorgung dar, aber gerade für die Nahversorgung hat die Erreichbarkeit eine zentrale Funktion. 
Wird dies berücksichtigt, liegt der Anteil der nahversorgten Einwohner bei rd. 46 % (vgl. S. 85), Aalen weist damit eine unterdurchschnittliche räumliche Nahversorgung auf. Anders als in vielen anderen Städten betrifft das räumliche Nahversorgungsdefizit weniger die außerhalb gelegenen Stadtteile als vielmehr Randbereiche der Kernstadt und der Stadtteile“ (vgl. Bericht S. 86 / 87).  

Ein „Zielkatalog des Einzelhandelskonzeptes“ (vgl. Kap. 6 des Berichtes) und eine „Prognose des Verkaufsflächenspielraumes“ (vgl. Kap. 7 des Berichtes) bilden die Basis für die ausgearbeiteten Handlungsempfehlungen. Es werden Annahmen zur Entwicklung der Angebots- und der Nachfrageseiten getroffen. Entwicklungsspielräume in der Stadt (inkl. räumliche Verteilung) sowie die Verkaufsflächenpotenziale führen zum Fazit Prognoseergebnis. 
 
In Kapitel 8 wird ein „Instrumentelles Konzept zur räumlichen Einzelhandelssteuerung“ dargelegt. Dabei werden in fünf Unterkapiteln die notwendigen Handlungselemente beschrieben, es handelt sich um folgende Themen: 

  • Sortimentsliste
  • Räumliche Einzelhandelsentwicklung (Umgang mit zentrenrelevantem und nicht zentrenrelevantem Einzelhandel)
  • Räumliche Entwicklungsoptionen (Zentrenhierarchie, Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt, Sonstige Bereiche der Versorgung bzw. Nahversorgung, Lage der Gewerbegebiete)
  • Vorgehensweise zur Umsetzung
  • Zusammenfassende Bewertung. 

Dabei wird – nicht ohne das Fehlen eines Hinweises auf die Verantwortung weiterer Akteure (z.B. aus Handel, Gastronomie, Immobiliensektor) für eine positive Situation - auch eine Einordnung des Einzelhandelskonzeptes in den Gesamtrahmen städtischer Handlungsmöglichkeiten vorgenommen (vgl. S. 141): „Neben der Stadt Aalen, die durch das (fortgeschriebene) Einzelhandelskonzept den Rahmen für eine positive Entwicklung vorgeben kann, sind für die tatsächliche positive Entwicklung auch weiterführende verkehrliche und städtebauliche Maßnahmen für die Sicherung bzw. Stärkung der Zentralität und Identität der Innenstadt, der Nahversorgungszentren und Nahversorgungsbereiche bzw. der Stadt Aalen notwendig. Gerade angesichts der zunehmenden Bedeutung des Online-Handels kommt einem hochwertig gestalteten Stadtraum mit Aufenthaltsqualität und Atmosphäre eine besondere Bedeutung zu.“ Insgesamt liegt nun mit diesem Bericht in der vom Gemeinderat der Stadt Aalen beschlossenen und veröffentlichten Fassung vom 28.05.2020 eine wichtige Grundlage für die Stadtentwicklung vor. 

Nachdem es in der ursprünglichen Entwurfsfassung der Konzeption vom 10.12.2019 zu einem Missverständnis bezüglich der Einstufung des Fahrradhandels gekommen war, war eine gesonderte Auseinandersetzung mit der Bedeutung des Fahrradhandels für die Stadt notwendig geworden. Im Rahmen der Beratung des Gemeinderates am 28.05.2020 erfolgte eine Konkretisierung und Anpassung des Berichtes hinsichtlich der Situation des Fahrradeinzelhandels. Fahrradhandel wird für die Stadt Aalen als nicht zentrenrelevant eingestuft, wie dies auch der Vorgängerfassung der städtischen Konzeption entspricht (Beschlussfassung des Gemeinderates vom 21.01./22.04.2010). Das Sortiment Fahrräder und Zubehör ist kein typisches zentrenprägendes Sortiment. Zudem ist aufgrund der Stadtstruktur und der Verteilung der Einwohner auf viele Ortsteile eine gleichmäßige Verteilung und Erreichbarkeit des Angebotes im Stadtgebiet anzustreben. Eine wohnortnahe Verteilung sichert kurze Wege für die Kund*innen sowohl für den Einkauf wie auch die potentielle Wartung, dies erleichtert die Zugänglichkeit zu diesem Angebot für alle Bevölkerungsschichten. Insbesondere werden dadurch auch die Voraussetzungen für eine umweltfreundliche Mobilität in der Flächenstadt Aalen gefördert. In den letzten Jahren hat es eine deutliche Diversifizierung im Bereich Fahrrad (Angebot und Gebrauch) gegeben. In der Gesellschaft existieren unterschiedliche Vorstellungen zum Fahrradgebrauch, die Bedürfnisse können stark variieren (Alltagsradeln, Berufspendler*innen, Genussradeln, Urlaubstouren, Einkaufsfahrten, Sport, E-Bike- oder Mountainbike-Radler*innen, Radnutzung durch unterschiedliche Altersgruppen etc.). Diesen Aspekten kann mit der Einstufung „nicht-zentrenrelevantes Sortiment“ gut entsprochen werden, unterschiedliche Betriebsformen und Radangebote können so spezifisch den passenden Ort und die passende Größe für den jeweiligen Betrieb im Stadtgebiet suchen und umsetzen. 

Zugehörige Einrichtung

Stadtplanungsamt
Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: 07361 52-1511
Fax: 07361 52-1918
E-Mail: stadtplanungsamt@aalen.de

Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung des Berichtes übernimmt die Stadt Aalen keine Gewährleistung, Verbindlichkeit haben nur die Originale.