Eine vor kurzem durchgeführte Überprüfung der Verkehrssituation am Einmündungsbereich Bismarckstraße/Kolpingstraße in Aalen-Wasseralfingen hat ergeben, dass die vorhandene Linksabbiegespur in der Kolpingstraße (Zufahrt aus Fahrtrichtung Westen/Ortsmitte) aus rechtlichen Gründen aufgehoben werden muss. Die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ ist regelt, dass Fußgängerüberwege nur dort angelegt werden dürfen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss.
Im genannten Bereich der Kolpingstraße ist diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt, nachdem dort derzeit sowohl eine Linksabbiegespur als auch eine Geradeaus-/ Rechtsspur vorhanden ist.
Die nicht regelkonforme Ausgestaltung des Fußgängerüberweges ist darauf zurückzuführen, dass die Fußgängerüberwege an diesem Einmündungsbereich bereits im Jahr 1977 und damit lange vor Inkrafttreten der erwähnten Richtlinien angelegt worden sind.
Die Aufhebung der Linksabbiegespur in der Kolpingstraße wird in den nächsten Wochen durch das städtische Tiefbauamt ausgeführt. Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für diese verkehrliche Veränderung gebeten.