Einfache Meldebescheinigung
Die Einfache Meldebescheinigung kann entweder direkt bei der Meldebehörde oder online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum angeben sowie die Stelle nennen, bei der die Einfache Meldebescheinigung vorgelegt werden soll. Bei Online-Beantragung wird die Gebühr per Banklastschrift eingezogen, bitte halten Sie deshalb Ihre Kontoverbindung (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl) bereit. Es öffnet sich ein neues Fenster, bitte stellen Sie Ihren Popup-Blocker entsprechend ein. Zum Online-Dienst.
Verschiedene Behörden und Stellen wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die KFZ-Zulassungsstelle, Banken, Videotheken oder Mobilfunkanbieter verlangen eine Einfache Meldebescheinigung.
Beantragung der Einfachen Meldebescheinigung:
- Persönlich mit Ausweisdokument oder
- durch schriftlich bevollmächtigte Person mit beiden Ausweisdokumenten
Hinweis:
Zur Vorlage bei verschiedenen Behörden wird eine Erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Zum Beispiel für das Standesamt zur Eheschließung (Heirat) oder als ausländischer Bürger in Aalen für das jeweilige Konsulat zur Passerneuerung. Eine einfache Meldebescheinigung ist in diesen Fällen nicht ausreichend.
Gebühr: 8,00 Euro
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr