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Eindämmung der Corona-Infektionen in Aalen

Aktuelle Maßnahmen

Die Stadt Aalen hat sich in enger Abstimmung mit dem Landratsamt des Ostalbkreises sowie mit der Großen Kreisstadt Schwäbisch Gmünd angesichts einer stetig steigenden Inzidenz dazu entschlossen, die Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie zu verschärfen.

1. Stärkere Aufklärung der Bevölkerungsgruppen
Aalen setzt auf eine noch stärkere Aufklärung einzelner identifizierbarer Gruppen, Organisationen und Betrieben, bei denen ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu beobachten und nachzuvollziehen ist. In mehrsprachigen Informationsschreiben an die Multiplikatoren in Vereinen und Organisationen wird auf das Einhalten aller Corona-Regeln hingewiesen.

2. Kontrollen an neuralgischen Punk-ten verstärken
Kontrollen an neuralgischen Punkten werden verstärkt. Gezielt wird auch an öffentlichen Plätzen die Zugänglichkeit eingeschränkt werden. 

3. Kontrollen der Quarantäne-Einhaltung 
Das städtische Ordnungsamt ist für konkrete Kontrollen der Quarantäne-Einhaltung durch Mitarbeitende aus anderen Verwaltungsbereichen verstärkt worden, die sich in Kurzarbeit. Dabei wird auch auf die Testverpflichtung von Kontaktpersonen hingewiesen.
Bei der telefonischen Nachverfolgung kommen in einer Art Schichtbetrieb sieben Mitarbeiter (je 3 Std./Tag) vorübergehend hinzu. Zusätzlich wird das Ordnungsamt natürlich verwaltungsintern an vielen Stellen in der täglichen Arbeit unterstützt (Kontrolle Einlass/Wegweisung im Rathaus 6 MA; 2-4 Std./Tag) sowie durch andere Fachämter unterstützt (hauptsächlich Schulamt, Amt für Soziales, Wifö/ACA, Umwelt-/Grünflächenamt)

4. Auswertung des Infektionsgeschehens
Zudem passiert die Auswertung des Infektionsgeschehens in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises detaillierter. Werden dabei Zusammenhänge identifiziert (örtlich in Wohngebieten, in Betrieben und Organisationen etc.), wird mit den dortigen Verantwortlichen proaktiv das Gespräch gesucht, um die Lage zu entschärfen und Infektionsketten rasch zu unterbinden. Die Sensibilisierung durch Multiplikatoren in den Quartieren (Friddy, Gartenstraße, Rötenberg) wird genutzt, um die Corona-Maßnahmen gut umzusetzen. Gerade produzierende Betriebe werden auf die Notwendigkeit von regelmäßigen Testungen sowie das Einhalten aller präventiven Maßnahmen dezidiert hin-gewiesen.

5. Testpflicht und Maskenpflicht in Kitas
Ab Mittwoch, 28. April 2021, wird eine zweimal wöchentliche Testung der Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung in den städtischen Kitas sein. Auch die weiteren kirchlichen und freien Kita-Träger wurden auf die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme hingewiesen und haben bereits die Umsetzung in ihren Einrichtungen analog zur Stadt Aalen angekündigt. Bezüglich der Testpflicht herrscht Einigkeit unter allen Trägern. Bei der Maskenpflicht für Kita-Kräfte soll es wenige Ausnahmen, zum Beispiel ein Verzicht auf Maskentragen im Freien geben. Die Träger werden diese Regeln in den kommenden Tagen umsetzen. Die pädagogischen Fachkräfte vor Ort werden die Eltern und ihre Kinder auch weiterhin bei der Testung der Kinder eng begleiten. Im Laufe der Woche wird auch für die Mitarbeiter*innen der städtischen Kitas eine Testpflicht erlassen. Ergänzend setzt die Stadt Aalen für ihr Personal in den Kitas eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken fest.

6. Testmöglichkeiten konsequent nut-zen
Alle Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgerufen, von den kostenlosen Testmöglichkeiten, die in der Stadt Aalen in ausreichender und flächendeckender Form zur Verfügung stehen, regen Gebrauch zu machen. 
Darüber hinaus besteht für Eltern von Kita-Kindern im Zuge der Testpflicht in den Betreuungseinrichtungen auch die Möglichkeit, neben den von der Stadt Aalen kostenlos zur Verfügung gestellten Tests, die Testung über eine anerkannten Teststation durchführen zu las-sen und das negative Testergebnis entsprechend in der Kindertageseinrichtungen vorzulegen.  

7. Allgemeine Regeln für religiöse Zusammenkünfte gefordert
Beim Landkreis soll darauf hingewirkt werden, durch eine Allgemeinverfügung Zusammenkünfte religiöser Vereinigungen konkret zu regeln und auf durchgängige Hygienekonzepte bei solchen Zusammenkünften einzuwirken (Flächenfestschreibungen, Einbahnregelungen, etc.). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass moslemische Glaubensgemeinschaften in Aalen sich bereits freiwillig dazu verpflichtet haben, zunächst bis zum 3. Mai auf Abendgebete im Fastenmonat Ramadan zu verzichten. Die beiden großen christlichen Gemeinden haben sich seit dem 18. April dazu entschieden, aktuell auf Gottesdienste in ge-schlossenen Räumen zu verzichten und unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln Gottesdienste nur im Freien abzuhalten.

8. Impfen weiter beschleunigen
Am Sonntag, 25. April, wurden in Ebnat, Waldhausen, Dewangen und Fachsenfeld 66 Einwohner*innen im Alter von 80 Jahren und älter durch mobile Impfteams geimpft wurden. „Ich danke den Ortschaftsverwaltun-gen für die Organisation dieser Maßnahme und den städtischen Ämtern für die Unterstützung dabei“, erklärt OB Thilo Rentschler. Das Impfen sowohl im Kreisimpfzentrum, durch mobile Teams und Hausärzte muss auf hohem Niveau gehalten werden. 

„Ich appelliere erneut eindringlich an die Bevölkerung, die Hygiene- und Abstandsregeln zu befolgen sowie die Restriktionen wie Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen konsequent einzuhalten. Wir müssen es schaffen, die Fallzahlen nach unten zu drücken und das Infektionsgeschehen in unserer Stadt und dem Landkreis stark zu bremsen. Nur so kann es gelingen, in den Bereich einer Inzidenz von unter 100 zu gelangen, die ein normales Miteinander wieder möglich macht. Kultur, Wirtschaft, Bildung und Betreuungseinrichtungen sowie das soziale Miteinander brauchen dringend eine Perspektive für einen geregelten Betrieb“, sagt OB Thilo Rentschler.
 

© Stadt Aalen, 27.04.2021