Ehefähigkeitszeugnis
Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (zum Beispiel in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.
Gebühr:
a) wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 65,00 Euro
b) wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit 110,00 Euro
außer es liegt eine zwischenstaatliche Vereinbarung über Gebührenbefreiung vor.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab über das Online-Buchungstool einen Termin mit uns.
Urkundenanforderung auf der Seite Bestellung von Personenstandsurkunden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht mit kommerziellen Online-Anbietern zusammenarbeiten!
Ansprechpartner/in
-
-
-
GeschäftsstellenleiterinSabine KlingTel.: 07361 9771-41Fax: 07361 9771-50E-Mail: rathaus.hofen@aalen.de
-
GeschäftsstellenleiterinIngrid StaudeneckerTel.: 07367 9618-11Fax: 07367 9618-19E-Mail: rathaus.waldhausen@aalen.de
-
Stellvertretende BezirksamtsleiterinLeonie SorgTel.: 07361 9791-18Fax: 07361 9791-33E-Mail: rathaus.wasseralfingen@aalen.de