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Ehefähigkeitszeugnis

Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (zum Beispiel in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.

Gebühr: 

a) wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 65,00 Euro

b) wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit 110,00 Euro

außer es liegt eine zwischenstaatliche Vereinbarung über Gebührenbefreiung vor.

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Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

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