Weitergabe von Daten an die Tageszeitungen
Veröffentlichung von Geburtstagen - 80 / 85 / 90 Jahre und alle ab 95 Jahre - sowie
Ehejubiläen - Goldene / Diamantene / Eiserne / Gnaden- und
Kronjuwelen-Hochzeiten -
Die Daten dieser Alters- und Ehejubilare werden an die örtlichen Tageszeitungen zur Veröffentlichung weitergeleitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen erfolgt, wenn kein schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre rechtzeitig - mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläumstag - gestellt wurde.
Veröffentlichung von Daten im Mitteilungsblatt „Kocherburgbote"
Veröffentlichung von Geburtstagen – 70 / 75 und
alle ab 80 Jahre sowie
Ehejubiläen - Goldene / Diamantene / Eiserne / Gnaden- und
Kronjuwelen-Hochzeiten -
Im Mitteilungsblatt „Kocherburgbote" werden ebenfalls Geburtstage – 70. / 75. und alle ab 80 Jahre sowie 50er-, 60er-, 65er-, 70er- und 75-er-Ehejubiläen veröffentlicht, wenn kein schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre gestellt wurde.
Nach § 34 Abs. 4 Meldegesetz für das Land Baden-Württemberg kann verlangt werden, dass die Veröffentlichung von Daten bei Alters- und Ehejubiläen (§ 34 Abs. 2 MG) unterbleibt. Diesbezüglich kann beim Bezirksamt Unterkochen, Zimmer 3, ein Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre gestellt werden. Es wird dann eine Auskunfts- und Übermittlungssperre eingerichtet.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Ihr
Bezirksamt Unterkochen