Veröffentlichung von Geburtstagen – 70 / 75 und
80 / 85 / 90 / 95 Jahre sowie
Ehejubiläen - Goldene / Diamantene / Eiserne / Gnaden- und
Kronjuwelen-Hochzeiten -
Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 Bundesmeldegesetz dürfen Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden, Ehejubiläen das 50. und jedes folgende Ehejubiläum, falls keine Übermittlungssperre eingegeben wurde.
Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung werden ab sofort im Mitteilungsblatt „Kocherburgbote“ runde und halbrunde Geburtstage – 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. und alle ab 100 Jahre sowie 50er-, 60er-, 65er-, 70er- und 75-er-Ehejubiläen nur noch
veröffentlicht. Hierzu werden wir die betreffenden Personen anschreiben.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Ihr
Bezirksamt Unterkochen
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