Qualifizierte digitale Signatur Bitte beachten Sie, dass die Stadt Aalen über Ihre E-Mail-Adressen und Webformulare keine elektronisch signierten Nachrichten empfängt. Eine Zugangseröffnung für die Übermittlung förmlicher elektronischer Nachrichten unter Verwendung qualifizierter Signaturen im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist nicht gegeben. Dies bedeutet, dass eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform derzeit noch nicht durch elektronische Übermittlung (E-Mail, E-Mail-Anhänge, Webformulare etc.) ersetzt werden kann. |
Integrität und Authentizität von E-Mails Bitte senden Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten per E-Mail an die Stadt Aalen, da der allgemeine E-Mail-Verkehr nicht geschützt ist und somit Dritte in Besitz dieser Daten kommen könnten. Weiterhin kann beim Versenden von E-Mails nicht ausgeschlossen werden, dass Daten durch Dritte verändert werden. Da die Stadt Aalen den Zugang für die Übermittlung förmlicher elektronischer Nachrichten unter Verwendung qualifizierter Signaturen noch nicht eröffnet hat, kann nicht gewährleistet werden, dass E-Mails tatsächlich bei der Stadt eingehen. Das Risiko für E-Mails, welche an die Stadt Aalen gesendet werden, liegt deshalb vollständig beim Absender. |