Wie bereits berichtet, haben sich am vergangenen Wochenende viele Bürgerinnen und Bürger zum Skifahren in Ischgl aufgehalten. Aus den Reihen der Teilnehmenden wurden am gestrigen Abend Corona-Fälle bestätigt. Aufgrund der Vielzahl von Kontaktpersonen in den Bussen, die möglicherweise erkranken können oder bereits erkannt sind, hat sich der Ostalbkreis entschlossen, in Aalen und Schwäbisch Gmünd Drive-in-Testzentren zur Abstrichnahme einzurichten. Bereits Anfang März hatte das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung ein externes Zentrum eingerichtet, dessen Kapazität durch die Drive-in-Zentren nun erheblich erweitert wird.
Wie Landrat Klaus Pavel berichtet, wird noch im Laufe des heutigen Freitags auf dem Aalener Greutplatz das erste Drive-in-Testzentrum hochgefahren. Dieses wird voraussichtlich ab 17:00 Uhr geöffnet sein. Eine Anmeldung zur Abstrichnahme beim Gesundheitsamt des Landratsamts Ostalbkreis ist zwingend erforderlich: Telefon 07361 503-1901
Das Gesundheitsamt vergibt dann einen festen Termin, verbunden mit einem Code, der zur Einfahrt im Testzentrum auf dem Greutplatz berechtigt. Bei der Anmeldung zum Termin sind zwingend anzugeben: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer (Erreichbarkeit rund um die Uhr).
Zum Testtermin muss neben dem Code auch der Personalausweis mitgebracht werden.
Das Drive-in-Testzentrum in Aalen ist wie folgt geöffnet:
- Heute, Freitag, 13.03.2020: 17:00-24:00 Uhr
- Samstag, 14.03.2020: 8:00-18:00 Uhr
- Sonntag, 15.03.2020: 8:00-18:00 Uhr
- bis auf weiteres täglich: 8:00-18:00 Uhr
Ein weiteres Testzentrum in Schwäbisch Gmünd wird im Laufe der nächsten Woche eingerichtet. Details veröffentlicht die Landkreisverwaltung zum gegebenen Zeitpunkt.
Landrat Klaus Pavel appelliert nochmals nachdrücklich, alle verzichtbaren Veranstaltungen, auch Fußballveranstaltungen, in den nächsten drei Wochen unbedingt abzusagen und soziale Kontakte auf das unbedingt Notwendige zu minimieren. Auch weist er darauf hin, dass ab sofort ein Besucherstopp in den Kliniken des Ostalbkreises gilt, Ausnahmen würden lediglich für die engsten Familienangehörigen gelten. Gleichlautende Regelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen wurden vom Sozialministerium bereits verfügt. Außerdem bittet der Kreischef die Bevölkerung darum, möglichst alle operativen Eingriffe, die verschiebbar sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen.