Dauerregelung Schließung der städtischen Hallen in Unterkochen für den Übungsbetrieb während der Schulferien
Der Ortschaftsrat Unterkochen hat in seiner Sitzung vom 19. Januar 2004 folgende Regelung für den Übungsbetrieb in den städtischen Hallen - Sport- und Gymnastikhalle Unterkochen - während den Schulferien beschlossen:
Faschingsferien geöffnet
- außer Rosenmontag / Faschingsdienstag geschlossen
Osterferien geöffnet
Pfingstferien geschlossen
Sommerferien geschlossen - für die Dauer der ersten vier Wochen
Herbstferien geöffnet
Weihnachtsferien geschlossen
Diese Regelung gilt jährlich - bis auf Widerruf. Darüber hinaus kann die Hallenschließung entsprechend geändert oder erweitert werden, falls weitere dringende Reparaturarbeiten anstehen. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann das Bezirksamt im Einzelfall einen Übungsraum für Trainingszwecke in den Ferien zur Verfügung stellen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
© Stadt Aalen, 26.10.2007