In Baden-Württemberg gilt seit 23.Februar wieder die Warnstufe.
Für den Café-, Veranstaltungs- und Kursbereich gilt somit wieder die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) und die FFP2-Maskenpflicht.
Voraussichtlich können ab 21. März die Bewegungsangebote (während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht) Gedächtnistraining, sowie Singkreise unter den gelockerten Bedingungen wieder starten.
Die genauen Zeiten der Gruppen entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit der Tagespresse sowie den Aushängen, der Homepage unter www.aalen.de oder dem Programm.