Die Grundbucheinsichtsstelle beim Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung der Stadt Aalen hat sich mittlerweile etabliert. 2015 eingerichtet, hat sie auch jüngst bei der Datenbereitstellung zur Grundsteuererhebung ihre Leistungsfähigkeit bewiesen.
Damit sich Aalener Bürger*innen nicht in allen Fragen zu Grundbucheinträgen an das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht in Schwäbisch Gmünd wenden müssen, hat die Stadt Aalen eine Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus eingerichtet. Das dreiköpfige Team steht für alle Fragen rund um das Grundbuch zur Verfügung.
Zu den Serviceleistungen gehören insbesondere:
Als besonderen Service stehen bei der Grundbucheinsichtsstelle sog. Ratschreiber bereit, die dazu befugt sind, auch Unterschriftsbeglaubigungen, beispielsweise für Vereins- oder Bankangelegenheiten u.a., vorzunehmen.
Die Grundbucheinsichtsstelle ist zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung geöffnet. Es empfiehlt sich jedoch, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Bei Vorsprache sollte man sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Gegebenenfalls muss die Vollmacht eines Eigentümers vorgelegt werden, wenn Einsicht in das betreffende Grundbuch genommen werden möchte. Auskünfte und Beglaubigungen der Grundbucheinsichtsstelle sind gebührenpflichtig gemäß Gebührenordnung des Landes Baden-Württemberg.
Vor allem online werben private Dienstleister mit der Beschaffung entsprechender Auskünfte aus den Grundbüchern. Dieser Service kann zu zusätzlichen Kosten zu den geltenden Gebührensätzen führen.
Die Grundbucheinsichtsstelle im Aalener Rathaus ist unter der Telefonnummer: 07361 52-1413 oder per
E-Mail: grundbuch@aalen.de erreichbar.
Öffnungszeiten
MO und DI 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
MI 8.30 bis 12 Uhr
DO 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
FR 8.30 bis 12 Uhr