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Corona-Verordnung: Maskenpflicht auf Wochenmarkt und Krämermarkt

Beim Besuch der Wochenmärkte in Aalen, Wasseralfingen, Unterkochen und Unterrombach ist grundsätzlich ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Diese Regelung gilt sowohl für Besucher als auch das Personal der Marktbeschicker. Es ist darauf zu achten, dass die Vorschriften der Corona-Veordnung zu Abstand- und Ansammlungen eingehalten werden. Grundsätzlich sind Ansammlungen zu vermeiden und auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten.

Die Maskenpflicht und der Mindestabstand sind auch beim Besuch des am Montag, 9. November 2020 stattfindenden traditionellen Krämermarktes in der Aalener Innenstadt einzuhalten.

Um den geltenden Abstandsregelungen der Landesregierung nach der Corona-Verordnung gerecht zu werden, sind die Marktstände jeweils einseitig aufgebaut. Auch auf dem Rathausvorplatz sind Stände zu finden. Die Besucher*innen des Marktes werden gebeten aufeinander Rücksicht zu nehmen und den Mindestabstand einzuhalten.

Personen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder typische Symptome einer Infektion aufweisen (Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen) dürfen den Markt nicht besuchen.

© Stadt Aalen, 09.11.2020