Corona-Verordnung: Aalbäumles-Turm gesperrt

Kein Almauftrieb am 1. Mai

In den vergangenen Tagen kam es am Aalbäumles-Turm zu Verstößen gegen die Auflagen der Corona-Verordnung des Landes. Nach Mitteilung der Polizei hatten sich am vergangenen Wochenende gleichzeitig bis zu 60 Personen dort aufgehalten. 

Blick über den Aalbäumlesturm nach Aalen
Blick über den Aalbäumlesturm nach Aalen (© miAA [www.made-in-aalen.de])

Die Stadt appelliert eindringlich an die Vernunft und die Verantwortungsbereitschaft der Bevölkerung, die Kontaktsperren einzuhalten und ausreichend Abstand zu halten und sich und andere dadurch bestmöglich zu schützen.  

Gerne dürfen die Sitzgelegenheiten bei der Aalbäumles-Hütte für eine Rast in Anspruch genommen werden, wenn dabei der Sicherheitsabstand zu anderen Gästen eingehalten wird. 
Der Aalbäumles-Turm wird bis auf Weiteres gesperrt, da der erforderliche Sicherheitsabstand beim Begegnungsverkehr nicht gewährleistet werden kann. Ebenso darf der Spielplatz nicht genutzt werden.
Während der Osterfeiertage kann die Gelegenheit genutzt werden, das schöne Wetter unter Beachtung der Abstandsregelungen zu genießen. 

Der am 1. Mai geplante Almauftrieb mit Bewirtschaftung der Aalbäumles-Hütte durch das DRK Aalen muss leider abgesagt werden. Noch bis zum 15. Juni gelten die Auflagen der Landesverordnung, die größere Menschenansammlungen untersagt, um damit einer Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Sobald die Einschränkungen aufgehoben sind, wird die Stadt hierüber informieren. 

© Stadt Aalen, 09.04.2020