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Corona-Update vom 20.04.2022

Weiterhin Maskenpflicht in der Stadtbibliothek und ihren Außenstellen

(© Pixabay)
20.04.2022

Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat die Verwaltungsspitze die im Rathaus und den Einrichtungen der Stadt Aalen bestehende Maskenpflicht für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen bis einschließlich Freitag, 22.04.2022, verlängert.

Sofern sich die Situation nicht verschärft, entfällt danach die Maskenpflicht. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zu Ihrem eigenen Schutz auch über den 22.04.2022 hinaus in unseren Räumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

04.04.2022

Zutritt und Aufenthalt wieder ohne 3G-Nachweis möglich

Ab sofort ist für den Besuch der Stadtbibliothek im Torhaus und ihrer Außenstellen kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Die bisherige Zugangskontrolle entfällt. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder FFP2-Maske) bleibt noch bis einschließlich Dienstag, 19.04.2022, bestehen.

 

07.03.2022

In der derzeit gültigen Warnstufe gilt für Erwachsene in Bibliotheken in ganz  Baden-Württemberg die 3G-Regel. Damit dürfen neben geimpften und genesenen Erwachsenen auch wieder nicht immunisierte Erwachsene mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest in die Bibliothek kommen. 

Ab sofort gilt wieder außerhalb der Ferien:

Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, und Schüler*innen bis einschl. 17 Jahre aller Schularten ist für einen Bibliotheksbesuch kein Testnachweis erforderlich. Gegebenenfalls ist das Vorzeigen des Schülerausweises notwendig.

 

28.02.2022

Corona-Regelung in den Faschingsferien

In den Faschingsferien vom 28.02. -  5.03. benötigen Schüler:innen ohne gültigen Geimpft- oder Genesenennachweis für den Aufenthalt in der Bibliothek und der Teilnahme an Veranstaltungen einen tagesaktuellen negativen Testnachweis.

 

22.02.2022

Ab Mittwoch, 23.02., dürfen nichtimmunisierte Erwachsene mit tagesaktuellem negativem Testnachweis wieder in die Bibliotheken

Liebe Leserinnen und Leser,

zum 23.02.22 gibt es erneut eine Anpassung der CoronaVO Baden-Württemberg. In der derzeit gültigen Warnstufe sieht sie in weiten Bereichen wieder die 3G-Regel vor. Das gilt auch für Bibliotheken. Damit dürfen wir erstmals seit Monaten außer geimpften und genesenen auch wieder nicht immunisierte Erwachsene mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest in unsere Häuser lassen.

 

8.02.2022

Ab Mittwoch, dem 9.02.2022 ist laut der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg nun die Kontaktdatenerfassung in Bibliotheken nicht mehr verpflichtend. Somit entfallen die derzeitigen Kontaktdatenerfolgungsmaßnahmen. Der QR-Code für die Datenerfassung mit der Corona-Warn-App bleibt für das freiwillige Einchecken bestehen.

Auszug aus der derzeitigen CoronaVO "In folgenden Bereichen müssen keine Kontaktdaten der Besucher*innen/Kund*innen/Gäste mehr erfasst werden

[...]

  • Museen, Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und andere Kultureinrichtungen"

 

28.01.2022

Zum 28.01.22 gab es in der CoronaVO des Landes BW erneut Änderungen für Bibliotheken. Ab sofort gilt anstelle der 2G+ nun wieder die 2G Regel (geimpft oder genesen). Das digitale Impfzertifikat für Personen mit Grundimmunisierung gilt derzeit zwölf Monate lang. Genesenennachweise haben eine Gültigkeit von 90 Tagen, bevor diese mit einer Impfung aufgefrischt werden müssen. Die Regelungen bezüglich Schülerinnen und Schülern bleiben weiterhin bestehen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Erwachsene benötigen für den Aufenthalt in der Bibliothek einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis. Dieser wird zusammen mit einem Ausweisdokument am Eingang der Bibliothek überprüft. (Die Test-, Impf- und Genesenennachweise sind mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) zu kontrollieren und der Name anhand eines amtlichen Ausweisdokuments zu überprüfen. Corona-Verordnung vom 27.01.2021)
  • Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, und Schüler*innen bis einschl. 17 Jahre aller Schularten ist für einen Bibliotheksbesuch nach wie vor kein Testnachweis erforderlich. Bei Schülern unter 18 Jahren ist lediglich das Vorzeigen des Schülerausweises notwendig.
  • Wer mit dem Impfstopff Johnson & Johnson (Janssen) geimpft wurde, benötigt eine zweite Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten.

Für folgende Personengruppen besteht weiterhin eine Testnachweispflicht:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Für die ausschließliche Abholung vorgemerkter Medien, Fernleihbestellungen oder Bestellungen über unseren Click-and-Collect-Service ohne weiteren Aufenthalt in der Bibliothek ist keine Vorlage irgendeines Nachweises erforderlich. In diesen Fällen entfällt auch die Kontaktdatenerfassung.

 

12.01.2022

Zum 12.01.22 wurde die CoronaVO des Landes erneut geändert - mit Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler und einer verschärften Maskenpflicht für Erwachsene.

Die Landesregierung hat die Regelung, dass Schülerausweise aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen bei unter 18-Jährigen als Testnachweis gelten, bis Ende Februar verlängert. Auch nicht geimpfte Jugendliche haben damit im Januar und Februar weiterhin die Möglichkeit, ohne Impfung oder weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt.

Verschärft wurde dagegen die Maskenpflicht für Erwachsene. Die schon bisher empfohlenen Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95) sind für alle ab 18 Jahren in Innenräumen jetzt Plicht. Ein einfache OP-Maske ist nicht mehr ausreichend.

 

25.12.2021

Liebe Leserinnen und Leser,

zum vierten Mal innerhalb eines Monats hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Regeln verschärft.

Bisher waren bei 2G-Plus u. a. erwachsene Genesene und Geimpfte von der zusätzlichen Testnachweispflicht befreit, wenn sie vollständig geimpft waren und ihre letzte erforderliche Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate zurücklag oder wenn sie genesen waren und ihre Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurücklag. Dieser Zeitraum wird in beiden Fällen ab 27.12.21 auf drei Monate verkürzt. Für Geboosterte ändert sich nichts.

Des Weiteren empfiehlt die neue Verordnung: "In der Alarmstufe II sollen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen." 

 

22.12.2021

Aufgrund der Tests in den Schulen mussten Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren in Bibliotheken und anderen Kultureinrichtungen keinen Testnachweis vorlegen. In Zweifelsfällen wurde ein Schülerausweis verlangt.

Diese Ausnahmeregelung ist während der Weihnachtsferien ausgesetzt. Spätestens ab 27.12.21 benötigen Schülerinnen und Schüler aller Schularten bis einschließlich 17 Jahren für den Bibliotheksbesuch einen tagesaktuellen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, sofern sie nicht immunisiert sind. Ab 10.01.22 gilt dann wieder die bisherige Regelung, für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren allerdings voraussichtlich nur noch bis 31.01.22.

 

05.12.2021

Liebe Leserinnen und Leser,

zum 04.12.21 hat die Landesregierung die Corona-Regeln für Kultureinrichtungen erneut verschärft. Statt der 2G-Regel gilt dort für Erwachsene jetzt grundsätzlich die 2G-Plus-Regel. Das heißt für Ihren Bibliotheksbesuch ab Montag, 06.12.21:
 
Genesene und Geimpfte ab 18 Jahren brauchen zusätzlich zu ihrem 2G-Nachweis grundsätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ausgenommen von dieser Testpflicht bei 2G-Plus sind allerdings Menschen,

 
  • die bereits die 3. Impfung ("Booster") erhalten haben
  • die vollständig geimpft sind und deren letzte erforderliche Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt
  • die genesen sind und deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.
     
Ausgenommen von der 2G-/2G-Plus-Regel sind weiterhin:
 
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  • Schülerinnen und Schüler aller Schularten bis einschließlich 17 Jahren
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Schwangere und Stillende, da es für diese erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
Bei den beiden letztgenannten Personengruppen ist ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest ausreichend. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Attest glaubhaft zu machen. Die Ausnahmeregelung für Schwangere und Stillende gilt nur noch bis zum 10. Dezember 2021.

Für die ausschließliche Abholung vorgemerkter Medien, Fernleihbestellungen oder Bestellungen über unseren Click-and-Collect-Service ohne weiteren Aufenthalt in der Bibliothek ist keine Vorlage irgendeines Nachweises erforderlich. In diesen Fällen entfällt auch die Kontaktdatenerfassung.
 
24.11.2021

Liebe Leserinnen und Leser,

am 24.11.21 trat in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung in Kraft. Es gilt momentan die Alarmstufe II. Nach dem Stufenplan für Bibliotheksbesuche besteht weiterhin die 2-G-Regel. Nicht immunisierte Erwachsene dürfen sich nur noch in Ausnahmefällen in unseren Räumen aufhalten.

  • Erwachsene benötigen für den Aufenthalt in der Bibliothek einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis. Dieser wird zusammen mit einem Ausweisdokument am Eingang der Bibliothek überprüft. (Die Test-, Impf- und Genesenennachweise sind mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) zu kontrollieren und der Name anhand eines amtlichen Ausweisdokuments zu überprüfen. Corona-Verordnung vom 24.11.2021)
  • Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, und Schüler*innen bis einschl. 17 Jahre aller Schularten ist für einen Bibliotheksbesuch nach wie vor kein Testnachweis erforderlich. Bei Schülern unter 18 Jahren ist lediglich das Vorzeigen des Schülerausweises notwendig.

Folgende Personen müssen in der Alarmstufe II einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
  • Nur noch bis zum 10. Dezember 2021: Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.

In der Alarmstufe II gilt bei Veranstaltungen künftig die 2G plus Regel. Das bedeutet, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können.

_____

  • Für die ausschließliche Abholung vorgemerkter Medien, Fernleihbestellungen oder Bestellungen über Click and Collect ohne weiteren Aufenthalt in der Bibliothek ist nach wie vor weder ein 3/2G-Nachweis noch eine Kontaktdatenerfassung nötig. 
  • Kontaktdatenerhebung und Maskenpflicht in der Bibliothek bleiben weiterhin bestehen.

 

16.11.2021

Zutritt für Erwachsene ab 17.11.2021 nur noch mit 2G

Liebe Leserinnen und Leser,

morgen, am 17.11.21, tritt in Baden-Württemberg voraussichtlich die Alarmstufe in Kraft. Damit gilt nach dem Stufenplan für Bibliotheksbesuche die 2G-Regel. Nicht immunisierte Erwachsene dürfen sich dann nur noch in Ausnahmefällen in unseren Räumen aufhalten.

  • Erwachsene benötigen für den Aufenthalt in der Bibliothek einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis.
  • Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, und Schülerinnen und Schüler aller Schularten ist für einen Bibliotheksbesuch nach wie vor kein Testnachweis erforderlich.
  • Von den 2G-Beschränkungen in der Alarmstufe ausgenommen sind auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, und Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Es genügt in diesen Fällen ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest. Aus medizinischen Gründen nicht Geimpfte müssen außerdem eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.
  • Für die ausschließliche Abholung vorgemerkter Medien, Fernleihbestellungen oder Bestellungen über Click and Collect ohne weiteren Aufenthalt in der Bibliothek ist nach wie vor weder ein 3/2G-Nachweis noch eine Kontaktdatenerfassung nötig. 
  • Kontaktdatenerhebung und Maskenpflicht in der Bibliothek bleiben weiterhin bestehen.

 

03.11.2021

Zutritt für nicht immunisierte Erwachsene ab 03.11.21 nur noch mit PCR-Test

Ab heute gilt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe. Damit ändern sich für nicht immunisierte Erwachsene die Bedingungen für einen Bibliotheksbesuch.

  • Für den Aufenthalt in der Bibliothek wird ein Impf-, ein Genesenen- oder ein Testnachweis benötigt.
  • Nicht immunisierte Erwachsene brauchen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
    Anders als in der Basisstufe reicht in der Warnstufe ein Antigen-Schnelltest nicht mehr aus.
  • Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, und Schülerinnen und Schüler aller Schularten ist für einen Bibliotheksbesuch nach wie vor kein Testnachweis erforderlich.
  • Für die ausschließliche Abholung vorgemerkter Medien, Fernleihbestellungen oder Bestellungen über Click and Collect ohne weiteren Aufenthalt in der Bibliothek ist nach wie vor weder ein 3G-Nachweis nötig noch eine Kontaktdatenerfassung. Unseren Abholservice (Click-and-Collect) finden Sie hier.
  • Kontaktdatenerhebung und Maskenpflicht in der Bibliothek bleiben weiterhin bestehen
 
20.10.2021
Wiederaufnahme von Click and Collect in der Stadtbibliothek im Torhaus
 
Aufgrund zahlreicher Nachfragen bieten wir in unserer Zentrale im Torhaus ab sofort auch wieder die Bestellung von Medien zur Abholung an.
 
15.08.2021
Zutritt für Erwachsene ab 16.08.21 nur mit 3-G!
 
Für den Besuch der Bibliothek gilt ab sofort die 3-G-Regel:
 
  • genesen
  • geimpft
  • getestet (tageaktueller Antigen-Schnelltest)
     
Diese Regel gilt nicht:
 
  • wenn Sie Medien nur zurückgeben oder abholen wollen
  • für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  • für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler aller Schularten
     
Weiterhin gelten:
 
  • Maskenpflicht
  • Abstandsgebot
  • Hinterlassung der Kontaktdaten
     
17.06.2021

Kostenlosen Nutzung der Onleihe und anderer digitaler Angebote durch erwachsene Einzelzahler

Während des Lockdowns haben wir die Nutzung der Onleihe und unserer anderen digitalen Angebote mit Remote-Access kulanzhalber auch für erwachsene Einzelgebührzahler*innen freigegeben. Dieses ursprünglich bis Ende Februar befristete Angebot haben wir immer wieder verlängert.

Nachdem jetzt wieder ein Ausleihbetrieb und die Nutzung unserer Vor-Ort-Angebote ohne größere Einschränkungen möglich sind, haben wir den kostenlose Zugriff auf Onleihe, PressReader, Genios, Munzinger, Brockhaus und LinkedIn Learning für erwachsene Einzelgebührzahler wieder gesperrt. Wenn Sie Interesse an einer weiteren Nutzung unserer digitalen Angebote haben, dann lassen Sie Ihr Konto mit Jahres- oder Halbjahresgebühr freischalten. Ein Anruf im Torhaus unter 07361/52-2583 oder in einer unserer Zweigstellen genügt.

Versand von Mahnungen für überfällige Medien

Wenn Sie in den letzten Monaten etwas sicher nicht vermisst haben, dann waren das Mahnungen von uns für überzogene Medien. Seit Dezember waren bei uns die Mahnläufe für Medien ausgesetzt. Nachdem jetzt aber wieder Bibliotheksbesuche ohne Termin, Impfbuch oder negativen Corona-Test möglich sind, werden wir in allen vier Bibliotheken ab der 26. Kalenderwoche (Woche vom 28.06.) wieder unsere wöchentlichen Mahnläufe aufnehmen.

Ersparen Sie sich unnötige Gebühren, indem Sie überfällige Medien bis Montag, 28.06., zurückgeben oder – sofern möglich – verlängern bzw. telefonisch verlängern lassen.

 

08.06.2021

Bibliotheksbesuche ab Mittwoch 09.6. ohne Einschränkungen möglich (Terminvereinbarung und Vorlage eines Schnelltests, Impfpasses oder Genesenennachweis entfallen)

Folgende Auflagen sollten aber eingehalten werden:

  • Vor dem Betreten der Bibliotheken muss ein Kontaktformular ausgefüllt werden, das vier Wochen für eine eventuelle Nachverfolgung aufbewahrt wird. Die Kontaktdaten können ab Donnerstag auch über die Luca-App erfasst werden.
  • Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln 
  • Die Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2 Maske) bleibt in den Räumen der Bibliothek weiterhin bestehen

Für Fragen stehen wir Ihnen während der üblichen Kontaktzeiten unter der Telefonnummer 07361 52-2583 gerne zur Verfügung.

 

01.06.2021

Bibliotheksbesuche ab Freitag, 04.06., nur noch mit negativem Test-, Impf- oder Genesenennachweis

  • Bibliotheksbesuche sind wieder ohne vorherige Anmeldung möglich.
  • Für einen Besuch ist ein negativer Test-, ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Ein negativer Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Vor dem Betreten der Bibliotheken muss ein Kontaktformular ausgefüllt werden, das vier Wochen für eine eventuelle Nachverfolgung aufbewahrt wird.
  • Die Anzahl der Besucher*innen, die sich gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten dürfen, ist auf eine Person je 20 m² Publikumsfläche begrenzt.
  • Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln wie Maskenpflicht und Abstandhalten.
  • Die bloße Abholung von vorgemerkten Medien und Fernleihbestellungen ohne weiteren Aufenthalt in der Bibliothek ist auch ohne Vorlage eines negativen Test-, Impf- oder Genesenennachweises und Hinterlassung der Kontaktdaten möglich.
  • Die Zweigstellen Fachsenfeld, Unterkochen und Wasseralfingen bieten parallel weiterhin einen Click-&-Collect-Service an. Für die Abholung der im Rahmen dieses Angebots bestellten Medien ist ebenfalls keine Vorlage eines negativen Test-, Impf- oder Genesenennachweises notwendig.

Für Fragen stehen wir Ihnen während der üblichen Kontaktzeiten unter der Telefonnummer 07361 52-2583 gerne zur Verfügung.

 

04.05.2021

Stadtbibliothek im Torhaus auch montags wieder geöffnet

Ab 10. Mai öffnet die Stadtbibliothek im Torhaus auch montags wieder von 12 bis 18 Uhr für den Ausleihbetrieb. Damit kehren wir in der Hauptstelle zu unseren angestammten Öffnungszeiten und zur Sechstagewoche zurück und können Ihnen jede Woche acht weitere Zeitfenster für einen halbstündigen Bibliotheksbesuch mit vorheriger Terminvereinbarung anbieten.

Einen Termin für einen 30minütigen Bibliotheksbesuch können Sie rund um die Uhr online oder telefonisch zu den üblichen Kontaktzeiten unter 07361/52-2583 buchen.

 

03.05.2021

Keine weiteren automatischen Medienverlängerungen und Rückgabe vorgemerkter Medien

 

Nachdem alle vier Bibliotheken jetzt wieder geöffnet sind, werden abgelaufene Medien nicht mehr automatisch verlängert. Denken Sie deshalb ab sofort wieder daran, Ihre Medien bei Fristablauf zu verlängern oder verlängern zu lassen. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Verlängerung in WinBIAP. Telefonische Verlängerungen sind unter 07361 52-2583 möglich. Bis auf Weiteres werden wir aber keine Mahnungen verschicken.

Denken Sie bitte trotzdem an die, die auf vorgemerkte Medien warten, und geben Sie diese pünktlich über unsere Medieneinwürfe zurück!
 

26.04.2021

Stadtbücherei Wasseralfingen öffnet wieder samstags


Ab Samstag, 8. Mai, lässt sich der Wochenmarktbesuch auf dem Wasseralfinger Karlsplatz wieder mit einem Gang in die Bücherei im Bürgerhaus verbinden, die samstags von 10 bis 12 Uhr öffnet. Möglich sind sowohl halbstündige Bibliotheksbesuche mit vorheriger Anmeldung („Click & Meet“) als auch die Abholung von vorbestellten Medienpaketen („Click & Collect“). Terminvereinbarungen für beide Angebote sind telefonisch unter 07361 9791-44 oder per Mail an bibliothek.wasseralfingen@aalen.de möglich. Medienpakete zur Abholung können auch über https://bit.ly/2S3piSG bestellt werden.

 

06.04.2021

Verlängerung entliehener Medien

Fällige Medien wurden automatisch bis 04.05.2021 ein weiteres Mal verlängert – auch solche, die bereits die maximale Anzahl an Verlängerungen erreicht haben oder vorgemerkt sind.

Wir bitten dennoch darum, vorgemerkte Medien über die Medieneinwürfe der Bibliotheken nach Möglichkeit früher zurückzugeben.

 

29.03.2021

Verlängerung der Laufzeit des Bleib-daheim-Ausweises bis 30.04.; weiterhin kostenlose Nutzung der „Digitalen Bibliothek“

Nachdem eine Öffnung der Bibliotheken für Besuche ohne vorherige Terminvereinbarung nach wie vor nicht absehbar ist, haben wir die Laufzeit des Bleib-daheim-Ausweises bis 30.04.21 verlängert. Der Bleib-daheim-Ausweis ermöglicht Ihnen bis dahin die kostenlose Nutzung aller Angebote unserer Digitalen Bibliothek.

Bis zum 30.04.21 ist die Nutzung unserer Digitalen Bibliothek mit jedem gültigen Bibliotheksausweis unabhängig vom gewählten Tarif möglich. Nutzen Sie die Gelegenheit, unsere neuen digitalen Angebote PressReaderBrockhaus und LinkedIn Learning kostenlos und unverbindlich kennen zu lernen!

 

25.03.2021

Click & Meet weiterhin möglich

Derzeit erreichen uns viele Anfragen, ob wir auch nach dem Überschreiten der 100er-Marke bei der 7-Tage-Inzidenz im Ostalbkreis für das Publikum im Rahmen von Click & Meet öffnen dürfen. Die gute Nachricht: Anders als der nicht systemrelevante Einzelhandel dürfen Bibliotheken auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 in ihrem Kreis Besucher*innen nach vorheriger Terminvereinbarung in ihre Räume lassen.

Sofern Sie für diese oder die kommende Woche bereits einen Besuchstermin bei uns gebucht haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie diesen auch wahrnehmen dürfen. Sollten die Bestimmungen verschärft werden und wir kein Click & Meet mehr anbieten dürfen, werden Sie von uns per Mail eine Terminabsage bekommen, sofern Sie Ihre Besuchstermine über unser Online-Buchungssystem reserviert haben.

 

18.03.2021

Neu: Click & Meet in allen vier Bibliotheken ab 22.03. - Einstellung von Click & Collect im Torhaus

Bereits seit 15.03. sind in Wasseralfingen und Fachsenfeld wieder Büchereibesuche mit Termin möglich. Am 22.03. beziehungsweise 23.03. starten auch die Bibliotheken in Unterkochen und im Torhaus mit „Click & Meet“.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Der Click-and-Collect-Service in der Stadtbibliothek im Torhaus wird mit dem Start von Click-and-Meet eingestellt. Bestellungen für den Abholservice sind nur noch bis Freitag, 19.03., zur Abholung am Montag, 22.03., möglich. Ab Dienstag, 23.03., ist dann im Torhaus nur noch Click & Meet möglich.

 

12.03.2021

Neues Angebot "Click-and-Meet" in den Zweigstellen in Wasseralfingen und Fachsenfeld ab Montag

Die Zweigstellen in Wasseralfingen und Fachsenfeld haben ab Montag, 15.03.21 wieder geöffnet, jedoch muss vorab ein Besuchstermin (Click & Meet) telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Um die erlaubte Personenanzahl und Aufenthaltsdauer zu gewährleisten, kann pro Termin nur eine bestimmte Personenzahl für max. 30 Minuten eingelassen werden. Sollten Sie die Bibliothek mit mehreren Personen (z.B. mit Ihren Kindern) besuchen wollen, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an.

Click-and-Meet und Click-and-Collect in Fachsenfeld:
Mo, Mi, Fr 14-18 Uhr 
Tel:07366/2987 Mail: bibliothek.fachsenfeld@aalen.de

Click-and-Meet und Click-and-Collect in Wasseralfingen: 
Mo, Mi, Fr 14-18 Uhr
Tel.: 07361/979144 Mail: bibliothek.wasseralfingen@aalen.de

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
 

09.03.2021

Verlängerung entliehener Medien

Fällige Medien wurden automatisch bis 07.04.2021 ein weiteres Mal verlängert – auch solche, die bereits die maximale Anzahl an Verlängerungen erreicht haben oder vorgemerkt sind.

Wir bitten dennoch darum, vorgemerkte Medien über die Medieneinwürfe der Bibliotheken nach Möglichkeit früher zurückzugeben.
 

17.02.2021

Verlängerung der Antragsfrist für den Bleib-daheim-Ausweis und seiner Laufzeit; weiterhin kostenlose Nutzung der „Digitalen Bibliothek“

Nachdem eine Öffnung der Bibliotheken für den Ausleihbetrieb nach wie vor nicht absehbar ist, verlängern wir die Antragsfrist für den Bleib-daheim-Ausweis bis 28.02.21 und seine Laufzeit bis 31.03.21. Der Bleib-daheim-Ausweis ermöglicht Ihnen bis dahin die kostenlose Nutzung aller Angebote unserer Digitalen Bibliothek. Ausführliche Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.

Bis zum 31.03.21 ist die Nutzung unserer Digitalen Bibliothek mit jedem gültigen Bibliotheksausweis unabhängig vom gewählten Tarif möglich. Nutzen Sie die Gelegenheit, unsere neuen digitalen Angebote PressReader, Brockhaus und (ab 01.03.) LinkedIn Learning kostenlos und unverbindlich kennen zu lernen!

 

08.02.2021

Verlängerung entliehener Medien

Fällige Medien haben wir heute automatisch bis 10.03.21 ein drittes Mal verlängert – auch solche, die bereits die maximale Anzahl an Verlängerungen erreicht haben oder vorgemerkt sind.

Wir bitten dennoch darum, vorgemerkte Medien über die Medieneinwürfe der Bibliotheken nach Möglichkeit früher zurückzugeben.

 

28.01.2021

Verlängerung der Aktion „Bleib-daheim-Ausweis“

Nachdem eine Öffnung der Bibliotheken für den Ausleihbetrieb nicht absehbar ist, verlängern wir die Anmeldefrist für den Bleib-daheim-Ausweis bis 14.02.21. Der Bleib-daheim-Ausweis ermöglicht Ihnen die kostenlose Nutzung aller Angebote unserer Digitalen Bibliothek einschließlich der Onleihe zunächst bis 28.02. Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.  

 

13.01.2021

Click-and-Collect bei der Stadtbibliothek Aalen

Nachdem das für die CoronaVO des Landes zuständige Sozialministerium klargestellt hat, dass auch öffentliche Büchereien Click-and-Collect anbieten dürfen, starten die Stadtbibliothek im Torhaus und ihre Zweigstellen sukzessive einen Abholservice. Bestellungen für alle vier Bibliotheken sind ab sofort möglich. Erster möglicher Abholtag in der Stadtbibliothek im Torhaus ist Freitag, 15.01. Die Bücherei Unterkochen und die Stadtbücherei Wasseralfingen starten am Montag, 18.01., die Ortsbücherei Fachsenfeld am Mittwoch, 20.01.

Ausführliche Informationen zu unserem Abholservice und das Bestellformular finden Sie hier.

 

Fernleihe wieder möglich

Ab sofort sind wieder Fernleihbestellungen möglich. Für die Bestellung benutzen Sie bitte dieses Formular. Nach Zugang der Lieferbenachrichtigung vereinbaren Sie bitte mit uns über das Bestellformular für unseren Abholservice einen Termin für die Übergabe.

 

Abholung vorgemerkter Medien

Im Rahmen unseres Abholservices können auch zurückgelegte Medien abgeholt werden. Für die Abholung vereinbaren Sie bitte über das Bestellformular für unseren Abholservice einen Termin für die Übergabe.

 

Unabhängig davon bleiben zurückgelegte Medien auf jeden Fall bis zehn Tage nach Wiederaufnahme des Ausleihbetriebs in der jeweiligen Bibliothek für Sie reserviert.

 

12.01.2021

Wir haben heute Ihre entliehenen Medien allesamt automatisch bis zum 10.02.21 ein zweites Mal verlängert – auch solche, die bereits die maximale Anzahl an Verlängerungen erreicht hatten oder vorgemerkt sind.

 

11.01.2021

Neuauflage des „Bleib-daheim-Ausweises“

Wenn Sie noch keinen Bibliotheksausweis haben, können Sie jetzt wie schon während des Lockdowns im vergangenen Frühjahr bis 31.01.21 online einen „Bleib-daheim-Ausweis“ für die kostenlose und zeitlich befristete Nutzung unserer digitalen Angebote beantragen. Die Zugangsdaten erhalten Sie in der Regel am nächsten Werktag (außer Samstag) von uns per E-Mail. Der Ausweis ist bis 28. Februar 2021 freigeschaltet. Sofern diese Frist durch uns nicht noch einmal verlängert wird, endet die Mitgliedschaft mit diesem Tag automatisch. Eine Kündigung ist also nicht erforderlich.

 

Freigabe der Ostalb-Onleihe für alle Nutzer*innen

Die Nutzung der Ostalb-Onleihe wird bis 28.02.21 für alle Inhaber*innen eines Büchereiausweises unabhängig vom gewählten Nutzertarif freigeben. Damit haben auch erwachsene Einzelzahler die Möglichkeit, unsere virtuelle Zweigstelle zu nutzen. Für Fragen rund um die Nutzung unserer Online-Angebote und für die Freischaltung abgelaufener Ausweise sind wir von Montag bis Freitag jeweils zwischen 10 und 16 Uhr unter 07361 52-2583 telefonisch für Sie erreichbar.

 

Verlängerung der Laufzeit von Jahres- und Halbjahreskarten

Die Laufzeit aller derzeit aktiven oder seit dem 16.12.2020 abgelaufenen Benutzerkonten mit Zeittarifen (Jahresgebühr/Halbjahresgebühr/Partner- und Familienkarten) werden wir zunächst einmal um sechs Wochen verlängern.

 

Verlängerung entliehener Medien

Während des Schließungszeitraums fällige Medien werden wir allesamt automatisch bis 10.02.21 ein zweites Mal verlängern – auch solche, die bereits die maximale Anzahl an Verlängerungen erreicht haben oder vorgemerkt sind.

 

16.12.2020

Kann ich Medien zurückgeben?

Ja. In der Stadtbibliothek im Torhaus ist die Medienrückgabe über den Medieneinwurf werktags von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr möglich. Samstags ist keine Rückgabe möglich, weil das Torhaus geschlossen bleibt. Die Medieneinwürfe der Zweigstellen in Wasseralfingen, Fachsenfeld und Unterkochen werden werktags außer samstags regelmäßig geleert.

 

Muss ich fällige Medien abgeben oder verlängern lassen?

Medien, die ein Fälligkeitsdatum ab dem 02.12.20 haben, müssen Sie während der Schließungszeit weder abgeben noch verlängern lassen. Wir werden sie allesamt automatisch bis nach der Schließzeit verlängern – auch solche, die bereits die maximale Anzahl an Verlängerungen erreicht haben oder vorgemerkt sind.

 

Was mache ich mit Medien, die vor dem 02.12.20 fällig waren und für die ich bereits eine oder mehrere Mahnung erhalten habe?

Länger überfällige und bereits angemahnte Medien können Sie telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr unter 07361/52-2583 verlängern lassen. Alternativ schicken Sie Ihren Verlängerungsantrag mit Angabe der Benutzernummer auf Ihrem Bibliotheksausweis an bibliothek@aalen.de.  Wir werden außerdem die wöchentlichen Mahnläufe bis zur Wiederaufnahme des Ausleihbetriebs aussetzen, so dass Ihnen bis dahin keine weiteren Säumnisgebühren entstehen werden, auch wenn Sie bereits mit Medien in der Mahnung sind.

 

Was passiert mit Medien, die ich vorgemerkt habe und die für mich zurückgelegt sind?

Vorgemerkte Medien bleiben für Sie bis 10 Tage nach Wiederaufnahme des Publikumsbetriebs zurückgelegt.

 

Ist Fernleihe möglich?

Ja. Allerdings haben sich noch nicht alle Bibliotheken für die Fernleihe zurück gemeldet. So kann es sein, dass einzelen Titel evt. nicht verfügbar sind und/oder länger dauern bis sie bei uns eintreffen.
 

Wie sind die Bibliotheken telefonisch erreichbar?

Die Außenstellen sind telefonisch nicht oder nur sehr eingeschränkt erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Hauptstelle im Torhaus, Telefon 07361/52-2583. Dort stehen wir von Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr für Anfragen und Auskünfte aller Art zur Verfügung.

 

Was mache ich, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?

Für Verlängerungen abgelaufener Ausweise wenden Sie sich bitte ebenfalls an die 07361/52-2583.

Abgelaufene Dauertarife (Jahres-/Halbjahresgebühr, Familien- und Partnertarif) können Sie auch selbst in unserem Online-Katalog in Ihrem Konto verlängern. Eine Anleitung dafür finden Sie hier auf unserer Facebook-Seite.

 

Was ist mit der Ostalb-Onleihe und anderen digitalen Angeboten?

Die Angebote unserer Digitalen Bibliothek wie die Ostalb-Onleihe, unser Presseportal und weitere Datenbankangebote stehen Ihnen wie gewohnt sieben Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um an Lesestoff und Informationen zu kommen!

Sollte Ihr Ausweis abgelaufen und deshalb eine Nutzung nicht möglich sein, dann können Sie ihn unter 07361/52-2583 freischalten lassen. Unter dieser Nummer stehen wir Ihnen auch für alle anderen Fragen rund um die Nutzung unserer digitalen Angebote zur Verfügung.

 

Ihr Bibliotheksteam

© Stadt Aalen, 01.01.2022