Zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung der Corona-Infektion hat das Sozialministerium des Landes am späten Mittwochnachmittag einen Erlass an die Gesundheitsämter zum Umgang mit Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern herausgegeben. Demnach sind die Gesundheitsämter angehalten, den zuständigen Ortspolizeibehörden zu empfehlen, Veranstaltungen der Größenordnung über 1.000 Teilnehmern zu untersagen. Auch das Landratsamt hat gestern dringend angeraten, für die kommenden drei Wochen alle nicht zwingend notwendigen Veranstaltungen - unabhängig von der Besucherzahl – abzusagen. Bei einem Pressetermin informierte Oberbürgermeister Thilo Rentschler am Donnerstag über die sich daraus für die Stadt Aalen als Ortspolizeibehörde und auch als Veranstalterin ergebenden Konsequenzen.
Grundsätzlich begrüße die Stadt ein entschlossenes Vorgehen gegen eine weitere Verbreitung des Virus, um damit einer Überlastung der Hilfssysteme entgegenzuwirken und Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Dies gelte im besonderen Maße für Personen mit Vorerkrankungen oder ältere Menschen, so der OB.
„Wir halten uns an die Empfehlungen des Landes und des Kreises und werden Veranstaltungen über 1.000 Teilnehmern untersagen. Städtische Veranstaltungen bis zum 19. April werden wir unabhängig von der Teilnehmerzahl absagen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.“ kündigte er an. Dabei gelte es mit gesundem Menschenverstand und mit Augenmaß zu prüfen und wo es möglich sei eine Terminverlegung anzustreben.
Alle weiteren Veranstaltungen werden entsprechend der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) bewertet und gegebenenfalls wird den jeweiligen Veranstaltern von einer Durchführung abgeraten, unabhängig von der voraussichtlichen Teilnehmerzahl. In solchen Fällen sei auch das Verantwortungsbewusstsein des jeweiligen Veranstalters gefordert, so Rentschler. Über die Durchführung kritischer Veranstaltungen werde in der Dezernentenrunde entschieden, in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Sehr schade sei es, dass die für April geplante städtische Delegationsreise in die Wischauer Sprachinsel abgesagt werden müsse, berichtete Rentschler. Auch die für den 20. und 21. März geplante Klausur des Gemeinderats wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Nichtstädtische Veranstaltungen können nur noch unter den vom Sozialministerium genannten Voraussetzungen und unter strengen Auflagen stattfinden. Derzeit sei das Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung dabei, anhand der RKI-Richtlinien eine Prüfung vorzunehmen, erläutert Michael Felgenhauer, Leiter des Amts für Bürgerservice und öffentliche Ordnung.
Bis auf weiteres ist die Stadthalle nur für Veranstaltungen mit einer Besucherzahl bis max. 673 Personen nutzbar, die dann aber im gesamten Veranstaltungssaal verteilt werden, so dass Kontakte möglichst gering gehalten werden.
Der für den 13. März angekündigte Vortrag mit Reinhold Messner wird auf den 18. Januar 2021 verschoben, teilt die Hallenverwaltung mit.
Städtische Einrichtungen
Das Bürgerspital wird ab 13. März 2020 bis voraussichtlich 19. April 2020 geschlossen, da der Besucherkreis zu den besonders gefährdeten Risikogruppen zählt.
Auch der Spielbetrieb des Theaters der Stadt Aalen wird bis auf weiteres eingestellt.
Nähere Informationen sind unter www.theateraalen.de ersichtlich. Eintrittskarten können bei der Theaterkasse zurückgegeben werden. Telefon 07361 52-2600.
Für Schulveranstaltungen und Angebote der Theaterpädagogik bitte an Anne Klöcker und Lisa Krauss unter 07361 379313 wenden.
Für allgemeine Informationen steht das Betriebsbüro zur Verfügung, Telefon 07361 379310
Für das Rathaus und die Ortschaftsverwaltungen, das Limesmuseum, die Stadtbibliothek und ihre Zweigstellen gelten die bereits bekannten Auflagen für Besucherinnen und Besucher. Personen, die in den letzten 14 Tagen aus Risikogebieten, wie vom Robert Koch Institut genannt, eingereist sind, werden gebeten ihre Anliegen telefonisch oder schriftlich zu erledigen, um eine Ansteckung zu vermeiden. OB Rentschler appelliert an diesen Personenkreis ihre Kontakte für die Dauer von 14 Tagen nach der Rückkehr zum Schutz der Bevölkerung auf ein Minimum zu reduzieren.
Feuerwehr-Versammlungen
Um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr-Abteilungen zu gewähren, sind in Absprache mit dem Kreisbrandmeister bis auf weiteres keine Abteilungsversammlungen durchzuführen. Auch die für den 27. März 2020 in Unterkochen angekündigte Hauptversammlung der Aalener Wehr wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
VfR-Spiele
Nach aktuellem Stand (12. März) wird das VfR-Fußballspiel im Waldstadion am Samstag, 14. März stattfinden, so hat der Vereinsvorstand entschieden. Die Besucherzahl soll auf unter 1.000 beschränkt werden. Das Risiko einer möglichen Übertragung des Virus liegt in diesem Fall beim Veranstalter. „Wir empfehlen Veranstaltungen dieser Größenordnung abzusagen“, sagt Michael Felgenhauer. Grundsätzlich sei eine einheitliche Regelung des DFB zur Spielverlegung wünschenswert, wie sie auch schon für die 3. Liga entschieden wurde. Zwischen 1.000 oder 990 Besuchern sei hinsichtlich der Risikobewertung kein großer Unterschied festzustellen.
Für das kommende Wochenende sind folgende
Veranstaltungen abgesagt:
- 13.3.2020, 16 Uhr, Rundgänge durch den Kulturbahnhof
- 13.3.2020 Vortrag Andreas Huber im Rathausfoyer
- 13.3.2020, Vortrag Reinhold Messner (verschoben)
- 14.3.2020 Kindertheater Grüffelo, Haus der Jugend
- 14.3.2020, Konzert des Städtischen Orchesters in der Stadthalle
Nähere Informationen zu Rückgabe von Eintrittskarten gibt es unter www.aalen.de oder bei der Tourist-Information 07361 52-2359 zu den üblichen Bürozeiten.
Statusbericht
Aktuell sind alle Einrichtungen der Stadt und ihrer Dienststellen voll funktionsfähig. Es sind nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen Aufenthalt in einem Risikogebiet dem Dienst ferngeblieben.
Stand heute 12. März:
8 Personen im Kita- und Betreuungsbereich
4 Personen im Bereich der Stadtverwaltung
INFO
Vgl. Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration
Das Sozialministerium empfiehlt bei Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern eine individuelle Einschätzung vorzunehmen, welche Risiken bestehen und ob diesen mit infektionshygienischen Maßnahmen begegnet werden kann. Für die Risikobewertung sind die Kriterien des Robert-Koch-Instituts heranzuziehen.
Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wahrscheinlicher ist davon auszugehen, dass das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsherdes besteht, so das Sozialministerium in seinem gestern Abend veröffentlichten Erlass. (vgl. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/)
© Stadt Aalen, 13.03.2020