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Chancengleichheitsplan

Im Jahre 2005 trat das Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Besondere Regelungen gelten in § 23 und § 24 für Gemeinden und Landkreise, die dazu verpflichtet werden, das Potenzial beider Geschlechter zu fördern, um eine geschlechtergerechte Zukunft zu gestalten. Dementsprechend sollen Chancengleichheitspläne entwickelt werden, deren Augenmerk auf Bereiche ausgerichtet sind, in denen jeweils das eine oder das andere Geschlecht unterrepräsentiert ist. Gleichzeitig kommt der Strategie des Gender Mainstreaming im Gesetz eine besondere Bedeutung zu: In allen kommunalen Planungen, Projekten und Maßnahmen soll auf allen Ebenen der Entscheidungen darauf geachtet werden, inwiefern sich diese Politik auf die Lebenswirklichkeit von Männern und Frauen unterschiedlich auswirkt und dementsprechend Chancengleichheit fördert oder verhindert. In der rechten Randspalte kann der Chancengleichheitsplan im PDF-Format heruntergeladen werden.

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