Chancengleichheit
Auf der Grundlage des Grundgesetzes, Art.3, Abs. 2, der die tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen als staatliche Aufgabe definiert, arbeitet die Beauftragte für Chancengleichheit und Demografischen Wandel und ihre Mitarbeiterinnen im Frauenbüro in verschiedensten Projekten, Maßnahmen und Veranstaltungen am Thema Geschlechterdemokratie. Die Arbeit ist sowohl intern verankert im Sinne von gleichberechtigten Zugang beider Geschlechter zu allen kommunalen Entscheidungsgremien und Positionen, als auch extern bzgl. aller gleichstellungsrelevanten städtischen Produkte und Dienstleistungen.
Internationaler Frauentag
Im Rahmen des Internationalen Frauentags am 8. März veranstaltet das Amt für Chancengleichheit, demografischen Wandel und Integration jährlich ein Rahmenprogramm, bei dem sie mit Netzwerkpartner und -partnerinnen ein vielfältiges Programm zusammenstellt. Die mehr als 20 Veranstaltungen finden von 27. Februar bis 28. März statt und behandeln die Themen Gleichstellung und Selbstermächtigung. Darunter werden Lesungen, Vorträge, Beratungsangebote, Theaterstücke, Kinofilme und Yogakurse angeboten. Den Programmflyer mit weiteren Informationen finden Sie im Downloadbereich.