Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.
Wahlberechtigt ist, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat
2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
3. seit mindestens 3 Monaten, also seit dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können aber unter bestimmten
Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen und müssen hierzu vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde (letzte Gemeinde in der sie vor ihrem Fortzug ins Ausland gemeldet waren) stellen.
Alle Informationen hierzu sowie die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html zu finden.
Es werden zwei Fälle unterschieden (s. auch § 12 Abs. 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz):
Innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 3 Monate frühere Wohnung /früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nach Vollendung des 14. Lebensjahres:
Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung;
Der ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Antrag kann als Scan per Mail an wahlamt@aalen.de oder postalisch an die Stadt Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen gesendet werden.
Aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in Deutschland und von diesen betroffen:
Antrag nach Anlage 2 a zur Bundeswahlordnung;
https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
Der ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Antrag muss im Original (mit Begründung auf gesondertem Blatt!) per Post an die Stadt Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen gesendet werden. Die Übermittlung mittels E-Mail oder Fax genügt in diesem Fall nicht!
In beiden Fällen muss der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens am 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) beim Wahlamt eingehen! Er ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins; mit dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt, sobald der Stimmzettel vorliegt.
Von 18. Januar bis 2. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Mit dem Vordruck auf der Rückseite oder dem dort aufgedruckten QR-Code kann die Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wenn notwendig, kann der Antrag bereits vorab ohne Wahlbenachrichtigung gestellt werden, entweder per Mail an wahlamt@aalen.de oder schriftlich an Stadt Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen mit folgenden Angaben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift in Aalen und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse.
Bitte beachten:
Die Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben werden. Aufgrund der Fristen bei der vorgezogenen Neuwahl liegen die Stimmzettel voraussichtlich erst ab 7. oder 10. Februar 2025 vor.
Dadurch steht für den Versand der Briefwahlunterlagen und den Rückversand der Wahlbriefe nur ein sehr kurzer Zeitraum zur Verfügung. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Wahlsonntag, 23. Februar, 18 Uhr bei der Stadt Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen eingegangen sein. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden!
Das Risiko, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig ankommt, tragen die Wählerinnen und Wähler. Das Wahlamt empfiehlt deshalb den Briefwählerinnen und Briefwählern, die Unterlagen persönlich zu beantragen und abzuholen. Dafür wird voraussichtlich ab 7. oder 10. Februar 2025 das Briefwahlbüro im Rathaus Aalen (Eingang Galerie, links vom Haupteingang), Marktplatz 30, 73430 Aalen mit erweiterten Öffnungszeiten zur Verfügung stehen. Dort stehen auch Wahlkabinen für die Wahl vor Ort bereit.
In den Rathäusern Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen können zu den jeweiligen Öffnungszeiten ebenfalls Briefwahlunterlagen beantragt und abgeholt werden.
Im Rathaus Aalen können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden, im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr.