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Brückentag 22. Mai - Notbetreuung ist gewährleistet

Zentrale Anmeldung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 1 - 7

Um weiterhin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen richtet die Stadt Aalen für den Brückentag am Freitag, 22. Mai 2020 eine Notbetreuung ein.
Diese findet je nach Bedarf an zwei oder drei dezentralen Schulstandorten von 7 bis 17 Uhr statt.

Das Angebot der Notbetreuung richtet sich wie bisher an Familien bei denen

  • beide Elternteile bzw. der/die Alleinerziehende in einem systemrelevanten Beruf arbeiten bzw. arbeitet und die Betreuung der Kinder nicht in anderer Weise sichergestellt werden kann.
  • beide Elternteile bzw. der/die Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist

In jedem Fall ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit und die Präsenzpflicht des/der Arbeitnehmer/s sowie die Bestätigung beider Elternteile bzw. des/der Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist, erforderlich.

Eine gleichmäßige Zuteilung der Schüler und Schülerinnen auf die Schulstandorte erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist und richtet sich nach Schulzugehörigkeit oder Wohnortnähe.

Die Kosten errechnen sich anteilig aus einem Wochensatz der Ferienbetreuung und betragen 11,10 Euro ohne Verpflegung, und werden nach Nutzung in Rechnung gestellt. Inhaber der Spionkarte erhalten 35% Ermäßigung auf das ursprüngliche Entgelt.
 

Anmeldungen zur Notbetreuung für Freitag, 22. Mai 2020 werden bis zum 18. Mai 2020 zentral im
Amt für Soziales, Jugend und Familie
Hotline 07361 52-1052 oder
per E-Mail amt-fuer-soziales@aalen.de

entgegengenommen. Die Hotline ist zu den üblichen Geschäftszeiten des Rathauses besetzt.


Auch für den weiteren Brückentag im Mai (29.05.2020) und die sich anschließenden Pfingstferien wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Hierbei gilt es noch abzuwarten welche Vorgaben und Rahmenbedingungen vom Kultusministerium diesbezüglich erlassen werden. 

© Stadt Aalen, 11.05.2020