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Briefwahlbüro noch bis 21. Februar geöffnet

Noch bis Freitag, 21. Februar können Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro im Rathaus Aalen beantragt bzw. abgeholt und ausgefüllt abgegeben werden. Zudem kann direkt vor Ort gewählt werden.

Auf dem Bild ist der Eingang zum Briefwahlbüro im Aalener Rathaus zu sehen.
Briefwahlbüro im Aalener Rathaus (© Stadt Aalen)

Im Vergleich zu einem regulären Wahltermin steht bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 für den Versand der Briefwahlunterlagen und den Rückversand der Wahlbriefe nur ein stark verkürzter Zeitraum zur Verfügung. Deshalb wird empfohlen, nach Möglichkeit die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro im Rathaus Aalen, Galerie im EG (Eingang links neben Haupteingang), Marktplatz 30, 73430 Aalen zu beantragen und abzuholen bzw. die Wahlbriefe rechtzeitig abzugeben oder in den Rathaus-Briefkasten zu werfen. Im Briefwahlbüro stehen Wahlkabinen und Wahlurnen bereit, so dass auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden kann.

Montag und Dienstag: 8.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 7.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 18 Uhr
Freitag (7. und 14. Feb.): 8.30 bis 12 Uhr
Freitag (21. Feb.): 8.30 bis 15 Uhr

Die Wahlbenachrichtigung und der Ausweis sollten mitgebracht werden. Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Im Rathaus Aalen können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden, im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr.

INFO:

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 sind unter www.aalen.de/bundestagswahl2025 zu finden.

© Stadt Aalen, 05.02.2025