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Briefwahl rechtzeitig beantragen

Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 stehen den Wahlberechtigten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Unterlagen können online über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder über www.aalen.de/Briefwahl, schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag oder per Mail an wahlamt@aalen.de beantragt werden. Die Unterlagen werden dann an die gewünschte Adresse verschickt. Das Wahlamt weist darauf hin, dass in diesen Fällen unbedingt die Postlaufzeiten zu berücksichtigen sind und bittet, die Anträge rechtzeitig zu stellen. In eiligen Fällen und in der Woche vor der Wahl empfiehlt das Wahlamt, persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus Aalen (Galerie, Eingang links vom Haupteingang) vorbeizukommen. Dort können die Unterlagen sofort mitgenommen oder auch gleich vor Ort gewählt werden. 
Das Briefwahlbüro hat folgende Öffnungszeiten: 

Montag und Dienstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr 
Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.45 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Freitag, 7. Juni zusätzlich von 13.30 bis 18 Uhr

Auch in den Rathäusern der Stadtbezirke können zu den üblichen Öffnungszeiten Unterlagen für die Briefwahl abgeholt werden. 

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr beantragt werden, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr (Bereitschaft des Wahlamts im Großen Sitzungssaal im Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen, Eingang blaue Tür bei den Fahnenstangen).

Wer die Unterlagen nicht erhalten hat, muss bis spätestens Samstag, 8. Juni, 12 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen (Bereitschaft des Wahlamts von 10 bis 
12 Uhr). 

Die roten (Europawahl) und gelben (Kommunalwahl) Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle (Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen) eingegangen sein. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Weitere Informationen stehen im Internet unter  www.aalen.de/Wahlen zur Verfügung.

© Stadt Aalen, 28.05.2024