Bodenrichtwerte
Städtebauliche Bodenrichtwerte (BRW) sind von den Gutachterausschüssen alle zwei Jahre abzuleiten und zu veröffentlichen. Sie können für den Bereich Aalen-Essingen ab 2021 kostenlos über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS BW) abgerufen werden.
Hinweis: Für die Grundsteuer sind ausschließlich die BRW 2022 (Stichtag 01.01.2022) zu verwenden.
Aktuelle Bodenrichtwerte der Stadt Aalen:
- BRW 2023 (Stichtag 01.01.2023)
- Beschluss Gutachterausschuss: 27.03.2024 (Nachbeschluss am 16.05.2024)
- Veröffentlichung Amtsblatt: 12.06.2024
- Kostenlose Einsicht über BORIS BW
- Kostenlose Einsicht über das Geodatenportal der Stadt Aalen
- Kostenlose mündliche Einzelauskunft bei der Geschäftsstelle
- Schriftliche BRW-Auskunft, Gebühr: 40 Euro
Ältere Bodenrichtwerte:
Ältere Bodenrichtwerte vor 2021 stehen bisher nicht über das Portal BORIS BW zur Verfügung. Sie müssen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses angefragt werden.
Stichtag | Beschluss | Veröffentlichung | |
BRW 2019 | 31.12.2018 | 17.12.2019 | 27.12.2019 |
BRW 2017 | 31.12.2016 | 30.06.2017 | 25.09.2017 |
BRW 2015 | 31.12.2014 | 30.06.2015 | 29.07.2015 |
BRW 2013 | 31.12.2012 | 03.04.2014 | 18.06.2014 |
BRW 2011 | 01.01.2011 | 25.07.2011 | 28.07.2011 |
BRW 2009 | 01.01.2009 | 28.09.2009 | 10.11.2009 |
und weiter zurückliegend
Weitere Hinweise zum Bodenrichtwert:
Einzelgrundstücke können in wertbestimmenden Merkmalen vom Bodenrichtwertgrundstück abweichen und damit individuelle Verkehrswerte aufweisen. Insofern ist der Bodenrichtwert nicht zwangsläufig mit dem Verkehrswert identisch.
Bodenrichtwerte berücksichtigen insbesondere keine individuellen privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen (z.B. Miet- und Pachtverträge, Grunddienstbarkeiten), individuellen öffentlich-rechtlichen Merkmale (z.B. Baulasten, Denkmalschutz, Bindungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus) oder individuellen tatsächlichen Belastungen (z.B. Altlasten). Der Einfluss derartiger Merkmale auf den Bodenwert kann nur im Rahmen einer Einzelbegutachtung ermittelt werden.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben (Werte, Abgrenzungen etc.) nicht abgeleitet werden.
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