Ab Mittwoch, 9. Juni, sind wieder Bibliotheksbesuche ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich.
Nach der jüngsten Coronaverordnung des Landes dürfen Bibliotheken in Baden-Württemberg bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 wieder Besucher*innen ohne vorherige Terminvereinbarung in ihre Räume lassen. Auch ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis ist nicht mehr erforderlich.
„Wir freuen uns sehr, dass wir wieder für alle Besucher*innen öffnen dürfen ohne Terminvereinbarung und Testpflicht“, teilt die Stadtbibliothek Aalen mit. Das zuständige Ministerium hat allerdings festgelegt, dass bei einer Öffnung weiterhin einige Auflagen erfüllt werden müssen. Die Maskenpflicht in den Räumen der Bibliothek bleibt weiterhin bestehen, ebenso wie die Erhebung der Kontaktdaten am Eingang der Bibliothek. Die Erfassung ist ab sofort in allen vier Bibliotheken auch zusätzlich mit der Luca-App möglich.
Ansonsten gelten weiterhin die bekannten Hygieneregeln der Corona-Verordnung BW. Die Zweigstellen in Fachsenfeld, Wasseralfingen und Unterkochen sind Mo, Mi und Fr von 14 bis 18 Uhr geöffnet und die Stadtbibliothek im Torhaus hat wieder Mo, Di, Do, Fr von 12 bis 18 Uhr, Mi von 9 bis 18 Uhr und Sa von 10 bis 13 Uhr geöffnet.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen sind auf www.stadtbibliothek-aalen.de oder auf unserer Facebook-Seite zu finden.