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Bewachungserlaubnisse

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 a GewO. Folgende Unterlagen werden zum Antrag benötigt: Polilzeiliches Führungszeugnis, Gewebezentralregisterauszug, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht, Unbedenklichtsbescheinigung des Finanzamtes, Vermögensnachweis, Bescheinigung über Haftpflichtversicherung und Sachkundenachweis.Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührenrahmen der Gebührenverordnung.

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Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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