Bewachungserlaubnisse
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 a GewO. Folgende Unterlagen werden zum Antrag benötigt: Polilzeiliches Führungszeugnis, Gewebezentralregisterauszug, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht, Unbedenklichtsbescheinigung des Finanzamtes, Vermögensnachweis, Bescheinigung über Haftpflichtversicherung und Sachkundenachweis.Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührenrahmen der Gebührenverordnung.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Weitere Informationen