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Beteiligungsverwaltung

Beteiligungsbericht

Beteiligungsverwaltung umfasst alle Maßnahmen, welche die Verwaltung und Steuerung der Beteiligungsunternehmen betreffen (zum Beispiel Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte, Überprüfung der Jahresabschlüsse oder Erteilung von Weisungen an die Vertreter der Stadt in den Gesellschaftsorganen). Als Beteiligungsunternehmen werden Unternehmen in Privatrechtsform (insbesondere GmbHs und AGs) sowie Eigenbetriebe und Zweckverbände bezeichnet.

Zu den Steuerungsinstrumenten der Beteiligungsverwaltung zählt der Beteiligungsbericht, ein unterjähriges Berichtswesen sowie Kontraktmanagement. Nach § 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Stadt zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.

In Ergänzung zum Haushaltsplan wird durch den Beteiligungsbericht der „Konzern Stadt Aalen“ transparent. Er vermittelt einen Überblick über die städtischen Beteiligungen und stellt dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit in komprimierter Form Informationen zur Lage der städtischen Beteiligungen zur Verfügung.

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Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
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Freitag 8.30 bis 12 Uhr

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