Die Vorlage finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem
Bebauungsplan "Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße" in den Planbereichen 40-01, 40-02, und 40-03; Plan Nr. 40-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 40-01/3 und
6120/026 Vorberatung
Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Gemeinderat mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 03.11.2020, Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (03.11.2020, Stadtplanungsamt Aalen) mit Umweltbericht (03.11.2020; Landschaftsplanung. Langenholt, Stuttgart), Anlage A, B und C werden gebilligt.
2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. D) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. Auslegung.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 20.10.2011 im Süden und Westen ab.
4. Durch den Bebauungsplan „Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße" sollen teilweise folgende Bebauungspläne aufgehoben werden, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße"; Plan Nr. 40-01/3 überlagert werden: - Bebauungsplan „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01; Plan Nr. 40-01/2 (in Kraft: 13.11.2013) - Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplans Ortskern Unterkochen zwischen Aalener Straße und Bahnlinie"; Plan Nr. 43-01/1 (in Kraft: 21.08.1986) - Bebauungsplan „Ortskern Unterkochen zwischen Aalener Straße, Bockgasse und Kocherstraße", Plan Nr. 40-01/1 (in Kraft: 22.08.1991) - Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes „Langäcker" zwischen Himmlinger Weg, Kopernikusstraße und Aalener Straße, Plan Nr. 40-02/1 (in Kraft: 04.09.2002) - Bebauungsplan „Karlstraße, Mühlstraße", Plan Nr. XL-03 (in Kraft: 07.04.1907).
5. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. Der Entwurf der 79. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Aalener Straße/ Wöhrstraße" (Stadtplanungsamt Aalen, 03.11.2020) wird gebilligt.
6. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Plangebiet keine besonders hohe Komplexität aufweist.
7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können. |