Stadtwerke-Geschäftsführer Cord Müller berichtete dem Gremium vom Bauverlauf und den Verzögerungen bei der Sanierung der Rathaus-Tiefgarage. Er stellte die Neuerungen nach der Wiedereröffnung zu den Reichsstädter Tagen vor. Anfang 2017 solle mit der Sanierung der Tiefgarage am Spritzenhausplatz begonnen werden. Der Ausschuss nimmt den Bericht und die geplanten Maßnahmen zur Kenntnis.
Stadtwerke Geschäftsführer Cord Müller gab dem Ausschuss den Finanzbericht der Stadtwerke Aalen, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung zur Kenntnis.
Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle berichtete, dass der Bau eines Gehwegs entlang des Mühlwegs zwischen der Heimatsmühle und Hofen noch in diesem Jahr begonnen werden soll. Die Grunderwerbsverhandlungen sind auf der Zielgeraden. Mit der Fertigstellung ist bis Ende April 2017 zu rechnen. Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
a) Überprüfung der Kosten durch die Projektsteuerung Drees und Sommer
Der Technische Ausschuss nimmt die Kostenüberprüfung des Projekts Kulturbahnhof durch die Projektsteuerung Dress & Sommer, Stuttgart, zur Kenntnis. Die aktuelle durch das Architekturbüro Ackermann + Raff ermittelten Kosten belaufen sich auf 24,23 Mio. € (brutto). Die Stadtverwaltung hat die Projektsteuerer Dress & Sommer beauftragt, die ermittelten Kosten von Ackermann + Raff auf Plausibilität zu überprüfen. Die Plausibilitätsprüfung von Dress & Sommer schließt mit einem Ergebnis von 24,4 Mio. €.
b) Musikschule - Zustand der Bestandsgebäude
Die Verwaltung berichtete über den Zustand des Bestandsgebäudes der städtischen Musikschule. Wenn der Kulturbahnhof nicht gebaut würde, müssten für die Sanierung von Altbau und Erweiterungsbau in der Hegelstraße insgesamt über 3,5 Mio. Euro investiert werden. Bei einer Neuerstellung der Musikschule im Kulturbahnhof müssten unter dem Strich lediglich rund 2,26 Mio. Euro zusätzlich ausgegeben werden. Dies wurde zur Kenntnis genommen.
Zum Zwecke der Erschließung von Bauland wird gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung, die Baulandumlegung über den künftigen Geltungsbereich des aufgestellten Bebauungsplans „Galgenberg-Ost“, Plan Nr. 04-04/2, Gemarkung und Flur Aalen, angeordnet. Die Durchführung obliegt dem „Ständigen Umlegungsausschuss“ des Gemeinderats der Stadt Aalen. Gemäß § 3 der Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Baugesetzbuches –BauGB-DVO– in der Fassung vom 02. März 1998 (GBl. S.185) entscheidet er anstelle des Gemeinderats. Es erging eine mehrheitliche Empfehlung an den Gemeinderat.
Einstimmig beschloss der Ausschuss, die Sanierung der Carl-Zeiss-Straße/Mantelhofer Weg von der Daimlerstraße bis zur Robert-Bosch-Straße durchzuführen. Die Finanzierung in Höhe von rd. 390.000 € brutto erfolgt zu Lasten des Ergebnishaushalts im Rahmen des Budgets in der Produktgruppe Gemeindestraßen.
hier: weiteres Vorgehen und Beauftragung eines Büros durch die Stadtwerke Aalen GmbH
Es liegen zwei Angebote für die Erstellung des Bäderkonzeptes für Aalen vor, vom Büro GMF Neuried und von Kannewischer, Baden-Baden. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 17. November über die Beauftragung entscheiden. Eine Empfehlung sprach der Ausschuss nicht aus.