Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Themenkomplex „Smart City Aalen“ zur Kenntnis.
Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Freundeskreis der Kocherburgschulen e.V. wird gestattet, den Schulhof der Friedensschule in einen barrierefreien Spielplatz umzubauen und für mind. 15 Jahre zu erhalten. Der Spielplatz kann wie bisher als Schulhof genutzt werden und steht der Öffentlichkeit weiterhin als Spielplatz zur Verfügung. Die Verkehrssicherungspflicht und Haftpflichtversicherung trägt weiterhin die Stadt Aalen. Die Formalitäten werden derzeit durch die Versicherung bezüglich der Vertragsausgestaltung geprüft.
Die Pflege und Unterhaltung des Spielplatzes wird weiterhin durch den Bau- und Grünflächenbetrieb durchgeführt und von der Stadt Aalen übernommen.
Der Freundeskreis erhält einen Investitionszuschuss in Höhe von 70.000 € (entfallende Kosten für Sanierungsarbeiten). Dieser ist für den Haushalt 2018 im Ergebnishaushalt anzumelden und bis zum Abschluss der Maßnahme als Haushaltsrest in die Folgejahre zu übertragen bzw. neu zu veranschlagen. Der in der Anlagenbuchhaltung gebuchte Restbuchwert in Höhe von rund 87.000 € ist abzuschreiben, bzw. im Falle der Wiederverwendung, der 2015 eingebauten Spielgeräte (Anteil ca. 23.000 €) auf andere Spielplätze oder Schulhöfe umzubuchen.
Die unter 1. – 3. genannten Punkte sind in einem Gestattungsvertrag festzuhalten.
Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Die Stadt Aalen unterstützt den Beschluss der Landesregierung, die bestehenden G9-Schulversuche zu verlängern.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Verlängerung des Schulversuchs für das Theodor-Heuss-Gymnasium zu stellen.
Die Mitglieder des KBFA nahmen den Bericht der Stadtbibliothek zustimmend zur Kenntnis.
Die Mitglieder des KBFA stimmten dem Beitritt der Stadt Aalen zum Verein „Start up Region Ostwürttemberg“ mit einem jährlichen Beitrag von 500 € zu.
Die Mitglieder des KBFA nahmen den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Es erging einstimmige Beschlussfassung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L. der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für die Liquidationsschlussbilanz für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 zuzustimmen.
Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei einer Enthaltung dem Gemeinderat den folgenden Beschluss:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH dem folgenden zuzustimmen: