Beschlüsse der Sondersitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen vom 12. September 2018
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Projektaufruf 2018 (Vorlage: 0118/009 Entscheidung)
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird zugestimmt.
Bebauungsplan "Aufhebung Straßenfläche Röntgenstraße" im Planbereich 08-05, Plan Nr. 08-05/6 in Aalen-Weststadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebau-ungsplangebiet, Plan Nr. 08-05/6 - Aufstellungsbeschluss gem. §2 BauGB - (Vorlage: 6118/017-1 Entscheidung)
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
- Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
- Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 04.06.2018; siehe Anlage B).
- Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Durch diesen Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, Plan Nr. 08-05/6, überlagert werden, aufgehoben:
Bebauungsplan „südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige“, Plan Nr. 08-05 vom 16.09.1974, in Kraft seit 04.01.1975 ;
Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplanes südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige im Bereich der Siemensstraße und im östlichen Teil der Röntgenstraße – Gewerbegebiet Froschkägel –„, Plan Nr. 08-05/3 vom 15.01.1998/15.06.1998, in Kraft seit 05.08.1998;
Bebauungsplan „Änderung der Bebauungspläne 08-05, 08-05/3 und 08-05/4 im Bereich Röntgenstraße-Ost“, Plan Nr. 08/05/5 vom 30.09.2008/16.03.2009, in Kraft seit 20.05.2009.
© Stadt Aalen, 17.09.2018