Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen/Ratsinformationssystem
Der technische Ausschuss empfahl bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf als qualifizierten Mietspiegel zu. Gemäß § 558 d Abs. 2 S. 3 BGB ist eine Fortschreibung nach zwei Jahren vorzunehmen, um die richtige Ausweisung von aktuellen, ortsüblichen Vergleichsmieten im Mietspiegel sicherzustellen.
Der qualifizierte Mietspiegel wird am 01.02.2018 in Kraft treten.
Die Mitglieder des TA nahmen den Bericht zur Kenntnis.
Wir schätzen Ihre Privatsphäre. Daher bitten wir Sie hiermit um Erlaubnis, die folgenden Technologien zu verwenden:
Speicherung von Einstellungen dieser Anwendung, Vorlesefunktion für Text, Schriftdarstellung, Kartenanzeige & Abspielen von Videos.
Sie können Ihre Einwilligung später zu jederzeit ändern/widerrufen (Cookie-Einstellungen)