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Beschlüsse der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen am 23. November 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Verabschiedung einer Resolution des Ortschaftsrates Unterkochen zur Herbeiführung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats Aalen vom 08.10.2020 bezüglich der Radwegeverbindung von Unterkochen auf das vordere Härtsfeld

 

Folgende Resolution wurde vom Ortschaftsrat Unterkochen einstimmig beschlossen:

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen lehnt die Vorgehensweise der Herbeiführung des Beschlusses des AUST vom 08.10.2020 bezüglich der Radwegeverbindung von Unterkochen auf das vordere Härtsfeld auf das Schärfste ab.

 

Der dem AUST in dieser Sitzung vorgelegte erweiterte Antrag hätte, da es sich um eine wichtige Angelegenheit der Ortschaft Unterkochen handelt, an den Ortschaftsrat Unterkochen zur Beratung zurückverwiesen werden müssen. Die Beschlussfassung ohne Vorberatung durch den Ortschaftsrat Unterkochen ist nicht akzeptabel.

 

Die komplette Strecke der Radwegeverbindung von Unterkochen auf das vordere Härtsfeld befindet sich auf Gemarkung Unterkochen. Der Ortschaftsrat Unterkochen weist darauf hin, dass er zu Angelegenheiten, die sich auf die Gemarkung Unterkochen beziehen, grundsätzlich zu hören ist und Entscheidungen darüber von ihm zu treffen sind. Es steht keinem anderen Ortschaftsrat zu, darüber zu befinden.

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen verwahrt sich für die Zukunft dagegen, dass nochmals derart über den Ortschaftsrat Unterkochen hinweg ein Beschluss gefasst wird, für dessen Behandlung er zuständig ist.

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen behält sich vor, gemäß § 10 der am 01.01.1973 in Kraft getretenen Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Unterkochen in die Stadt Aalen einen Vermittlungsausschuss bilden zu lassen.

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen beantragt die Rückverweisung des Beschlusses des AUST vom 08.10.2020 bezüglich der Radwegeverbindung von Unterkochen auf das vordere Härtsfeld zur Vorberatung in den Ortschaftsrat Unterkochen.

 

Eine zukünftige Entscheidung dieser für den Stadtbezirk Unterkochen wichtigen Angelegenheit muss nach einer Beschlussempfehlung des Ortschaftsrates Unterkochen zwingend durch den Gemeinderat der Stadt Aalen erfolgen.

 

 

 

 

2. Bericht zum Handlungsprogramm Wohnen (2020/2021)

 

0120/004

Vorberatung

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig, den 4. Zwischenbericht zum Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Aalen sowie den Bericht zum Innenentwicklungsmanagement der Stadt Aalen zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen

 

2120/035

Vorberatung

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Gemeinderat mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Gemeinderat nimmt von der Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2016 bis 2019 (Anlage 1) Kenntnis und beschließt den Ausgleich der Unterdeckungen aus

a) dem Jahr 2016 in Höhe von 214.013,99 € im Jahr 2021,

b) dem Jahr 2017 in Höhe von 298.292,52 € im Jahr 2022,

c) dem Jahr 2018 in Höhe von 252.875,81 € im Jahr 2023 sowie

d) dem Jahr 2019 in Höhe von 214.333,70 € im Jahr 2024.

 

Der Gemeinderat beschließt die Plankalkulation für die Jahre 2021/2022 der Friedhofsgebühren entsprechend Anlage 4 der Sitzungsvorlage.

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen der Stadt Aalen vom 21. März 2013, zuletzt geändert am 27. Juli 2016, gem. Anlage 2 wird beschlossen. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

4. Bebauungsplan "Bebauungsplan-Änderung Ortskern Unterkochen östlich der Zehntscheuergasse" im Planbereich 42-01, Plan Nr. 42-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 42-01/3
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13, § 13a BauGB

 

6120/024

Vorberatung

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Gemeinderat mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 26.10.2020 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).

 

2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).

 

3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 42-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 42-01/3 überlagert werden:

- Plan Nr. 40-01/2 „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01" vom 20.03.2013, Satzungsbeschluss vom 24.10.2013, in Kraft getreten am 13.11.2013.

- Plan Nr. 42-01 „Ortskern Unterkochen im Bereich der Kocherstraße und Zehntscheuergasse sowie nördlich der Waldhäuser Straße" vom 24.11.1982, gen. mit Erl. des Reg. Präs. Stuttgart Nr. 13-2210-42.01-Aalen vom 25.05.1983, rechtsverbindlich seit 17.06.1983.

- Plan Nr. 42-01/2 „Änderung Bebauungsplan Ortskern Unterkochen im Bereich Zehntscheuergasse" vom 14.10.2013, Satzungsbeschluss vom 18.12.2014, in Kraft getreten am 21.01.2015.

 

4. Der Bebauungsplan wird im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

 

 

5. Bebauungsplan "Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße" in den Planbereichen 40-01, 40-02, und 40-03; Plan Nr. 40-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 40-01/3 und
Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße" (79. FNP-Änderung)
1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

6120/026

Vorberatung

 

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde vertagt.

 

6. Sonderförderung der Stadt Aalen für Vereine

 

4020/007

Vorberatung

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Wegen der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Veranstaltungen abgesagt. Als teilweisen Ausgleich für entgangene Einnahmeerlöse erhalten Aalener Vereine eine Sonderförderung gemäß den in der Sitzungsvorlage dargestellten Eckpunkten.

2. Vereine, die keinen Anspruch auf eine Sonderförderung nach den dargestellten Eckpunkten haben, können im Einzelfall berücksichtigt werden.

3. Die Finanzierung der Sonderförderung erfolgt über Einsparungen bei den nicht durchgeführten Festen und Veranstaltungen.

 

 

7. Fortschreibung der Förderrichtlinien für musik- und kulturtreibende Vereine (Regelförderung)

 

8020/006

Vorberatung

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Fortschreibung der Kulturförderrichtlinien für die musik- und kulturtreibenden Vereine wird zugestimmt. Die Regelförderung wird um 30%, der Zuschuss für die Jugendarbeit um 10% erhöht. Die Information zur weiteren Kulturförderung durch die Stadt Aalen wird zur Kenntnis genommen. Die kulturellen Sonderaktionen im Coronajahr 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8. Bau- und Vergabebeschluss der Arbeiten zur Sanierung der Stützmauer im Kollmannweg in Aalen-Unterkochen

 

6620/029

Vorberatung

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Sanierung der Stützwand „Kollmannweg" wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Kurt Motz, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 07.09.2020 mit einer Auftragssumme von 130.325,13 € vergeben. Die Finanzierung der Sicherungsarbeiten erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

 

 
 

9. Baubeschluss zum Aufbau von 4 Mobilitätsstationen im Stadtgebiet Aalen

 

6619/022-1

Vorberatung

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Aufbau von 4 Mobilitätsstationen an einem vom Ortschaftsrat Unterkochen noch festzulegenden Standort in Unterkochen sowie am Standort Wasseralfingen Schlossstraße mit Kosten von jeweils 58.000 €, an den Standorten Bohlschule mit Kosten von 65.000 € und Hauptbahnhof mit Kosten von 92.000 € wird in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt.

2. Die Planung, Bauleitung und Realisierung dieser Maßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit des Amtes für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität mit dem Tiefbauamt und der Gebäudewirtschaft.

3. Die Finanzierung erfolgt wie im Sachverhalt dargestellt.

 

 
 

10. Einführung eines Straßennamens im Bereich der neuen Papierfabrik Palm in Unterkochen

 

6020/045

Vorberatung

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Erschließungsstraße der Papierfabrik erhält den Straßennamen „Palmallee".

 

 

© Stadt Aalen, 27.11.2020