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Beschlüsse der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen am 01. März 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1

Antrag von Frau Heidemarie Matzik auf Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen

15Uk21/001

Entscheidung

 

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen fasste einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Für das von Frau Heidemarie Matzik zum 30. April 2021 beantragte Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen liegen wichtige Gründe im Sinne von § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vor.

 

2. Mit der nach Ziffer 1 getroffenen Feststellung endet die Zugehörigkeit von Frau Heidemarie Matzik zum Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen am 30. April 2021.

 

2

Entlassung von Frau Heidemarie Matzik aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Ortsvorsteherin

1021/003

Anhörung

 

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Frau Heidemarie Matzik wird auf ihren Antrag hin mit Ablauf des 30.04.2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Ortsvorsteherin entlassen.

 

3

Vorschlag an den Gemeinderat für die Nachwahl einer Ortsvorsteherin / eines Ortsvorstehers für den Stadtbezirk Aalen-Unterkochen

15Uk21/002

Vorberatung

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen schlägt dem Gemeinderat Herrn Ortschaftsrat Florian Stütz für die Nachwahl zum Ortsvorsteher des Stadtbezirks Aalen-Unterkochen vor. In geheimer Wahl entfielen auf Herrn Florian Stütz

11 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.

 

4

Nachrücken von Herrn Matthias Zeller in ein Mandat des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen nach dem Ausscheiden von Frau Heidemarie Matzik aus dem Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen

15Uk21/003

Entscheidung

 

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. In das Mandat von Frau Heidemarie Matzik rückt nach § 31 Abs. 2 i.V. mit § 72 GemO zum 01. Mai 2021 Herr Matthias Zeller für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen nach.
  2. Es wird festgestellt, dass Herr Matthias Zeller, Heidenheimer Str. 4, 73432 Aalen-Unterkochen die Wählbarkeit für den Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen (§ 28 GemO i.V. mit § 72 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO i.V. mit § 72 GemO) vom Eintritt in den Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen ausgeschlossen ist. 

5

Vorschlag Jugendparlament - Erweiterung des bisherigen Beteiligungskonzepts

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen nahm vom Vorschlag eines Jugendparlaments zur Erweiterung des bisherigen Konzepts der Jugendbeteiligung Kenntnis.

5020/021

Vorberatung

 

 

© Stadt Aalen, 10.03.2021