Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses (KBFA) am Mittwoch, 8. Juli 2020
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatungwww.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Schulzentrums im Tal und der umliegenden Bereiche in Wasseralfingen
6520/019 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen mehrheitlich dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Schulzentrums im Tal und der angrenzenden Bereiche auf Grundlage der städtebaulichen Konzeption der Arbeit 1 aus der Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen Untersuchung im Bereich Kocherwiesen und Schulzentrum sowie der Untersuchungen und Planungen zur Weiterentwicklung des Schulzentrums. Dies beinhaltet insbesondere:
a) den Abbruch des Gebäudes A (ehemaliges Talschulgebäude) inklusive anschließen der Neugestaltung der Freianlagen für das Talschulzentrum sowie den Bau eines Ersatzgebäudes mit direkter Anbindung an das Gebäude B (ehemalige Karl-KesslerRealschule) inkl. Pausenhofbereich für die Grundschule.
b) die Generalsanierung des Gebäudes B (ehemalige Karl-Kessler-Realschule) in einem zweiten Bauabschnitt.
c) die Überplanung der Fläche des bisherigen Parkplatzes sowie der Restflächen bis zur neu geplanten Feuerwache zum urbanen Gebiet.
- Der neue Feuerwehrstandort für Wasseralfingen wird mit dem Ziel einer baulichen Umsetzung weitergeplant. Das hierfür notwendige VgV-Verfahren wird vorbereitet.
- Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt
2 Bericht zu den Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaften und Freundschaften
0820/002 - Vorberatung ENTSCHEIDUNG
Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat begrüßt die Teilnahme der Stadt Aalen an der Internationalen Gartenbauausstellung Expo‘ 21 vom 1. April – 31. Oktober 2021 in Hatay/Türkei
- Die Finanzierung erfolgt über das Budget der Städtepartnerschaften und wird im Haushalt 2021 bereitgestellt, vorbehaltlich der Durchführung der Ausstellung 2021.
3 Landesförderprogramm "Kommunale Pflegekonferenzen BW - Netzwerke für Menschen"; Gemeinsamer Antrag der Stadt Aalen und der Stadt Schwäbisch Gmünd in Kooperation mit dem Ostalbkreis
5020/009 - Entscheidung
Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag und ein gemeinsames Konzept mit der Stadt Schwäbisch Gmünd im Rahmen des Förderprogrammes "Kommunale Pflegekonferenzen BW-Netzwerke für Menschen" einzureichen.
4 Zusätzliche Unterstützung der VHS Aalen e. V. in den Jahren 2020 und 2021
2120/022 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen mehrheitlich bei zwei Enthaltungen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die Stadt Aalen gewährt der VHS Aalen e. V. für das Jahr 2020 einen Sonderzuschuss, aufgrund der durch die Corona-Pandemie entstandenen schwierigen wirtschaftlichen Situation, in Höhe von 88 T€. Zur Finanzierung dieses Sonderzuschusses werden die Mittel aus dem Sofortprogramm des Landes für die Kommunen anteilig verwendet.
- Für das Haushaltsjahr 2021 wird im Bedarfsfall ein weiterer Sonderzuschuss in noch zu bestimmender Höhe in Aussicht gestellt.
5 Einführung eines Straßennamens im Bereich des neuen Gewerbegebiets Staudenfeld in Oberalfingen
6020/029 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA verwiesen den Tagesordnungspunkt zurück in den Ortschaftsrat:
Die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Staudenfeld in Oberalfingen erhält den Straßennamen „Unter der Burg“
6 Zusammenlegung Gutachterausschuss Aalen-Essingen
6020/023 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei einer Enthaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe Anlage 1) mit der Gemeinde Essingen zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Aalen-Essingen“ bei der Stadt Aalen zu.
- Der Gemeinderat beschließt eine Satzung zur Erstreckung der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Aalen auf das Gebiet der Gemeinde Essingen (siehe Anlage 2).
7 Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Stadt Aalen
1020/020 - Entscheidung
Die Mitglieder des KBFA fassten bei zwei Enthaltungen den folgenden Beschluss:
Der Auftrag zur Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Stadtverwaltung Aalen wird für die Dauer von 41 Monaten mit 415 Wertungspunkten als das wirtschaftlichste Angebot zum Preis von 527.610,18 € an MSH Print & Service GmbH, Gewerbering 3, 86510 Ried, vergeben.
8 Übertragung der Zuständigkeit im Einzelfall an Herrn Oberbürgermeister Rentschler zur Beschaffung von mobilen Endgeräten im Home-Schooling für Schüler ohne geeignete Geräte
4020/004 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen mehrheitlich dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gemeinderat überträgt die Zuständigkeit im Einzelfall an Herrn Oberbürgermeister Rentschler zur Beschaffung von mobilen Endgeräten im Home-Schooling für Schüler ohne geeignete Geräte.
9 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH
a) Jahresabschluss 2019
2120/019 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH
a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019,
b) der Zuführung des Jahresüberschusses in Höhe von 1.085.749,81 € in die Gewinnrücklage sowie
c) der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2019
zuzustimmen.
b) Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH
2120/020 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH zuzustimmen.
10 Annahme von Spenden gem. § 78 Absatz 4 GemO
2120/021 - Entscheidung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:
Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO
© Stadt Aalen, 09.07.2020