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Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses (KBFA) am Mittwoch, 7. Oktober 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Innovationszentrum an der Hochschule Aalen

a) Bericht des Innovationsmanagers

0220/005 Information

Die Mitglieder des KBFA nahmen den Bericht zur Kenntnis.

Der KBFA nimmt den Bericht des Geschäftsführers zur Kenntnis.

 

b) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

2120/027 Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019,
  2. der Entlastung der Geschäftsführung und
  3. der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020

zuzustimmen.

2. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

a) Jahresabschluss 2019

2120/024 Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

  1. dem Geschäftsbericht 2019 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019,
  2. der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 1.861.341,79 € zu den Anderen Gewinnrücklagen und
  3. der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH

zuzustimmen.

 

b) Entlastung des Aufsichtsrats

2120/025 Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.

3. Städtische Kita auf dem Waldcampus

5020/012 Vorberatung

  1. Abschluss eines Mietvertrags zwischen dem Jugendwerk Aalen und der Stadt Aalen
  2. Beschaffung des Mobiliars, der Einrichtungsgegenstände und   des Spielmaterials
  3. Aufnahme in die Bedarfsplanung als viergruppige Kita in städtischer Trägerschaft
  4. Konzeptionsentwicklung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig bei einer Enthaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Mietvertrag für das Gartengeschoss im Waldcampus Aalen mit Freifläche zwischen dem Jugendwerk Aalen für den Betrieb einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft zu verhandeln und nach den Rahmenbedingungen und Konditionen dieser Sitzungsvorlage abzuschließen. Der Mietpreis richtet sich nach den tatsächlich entstehenden Investitionskosten. Der voraussichtlichen monatlichen Miethöhe von 11,40 €/m² (Kaltmiete) bei 997 m² Mietfläche wird zugestimmt, ebenso einer Erhöhung der Mietkosten von bis zu 15 % bei entsprechend höheren Baukosten.
  2. Der dargestellten Planung für die Gestaltung des Außenspielbereichs der Kita Waldcampus wird zugestimmt. Der Außenspielbereich wird zu monatlichen Kosten von ca. 2.809 € angemietet. Für den Unterhalt und ggf. Ersatzbeschaffungen ist die Stadt Aalen verantwortlich. Zudem werden Pkw-Stellplätze für 200 €/Monat angemietet.
  3.  Der Beschaffung der Innenausstattung, insbesondere des Mobiliars, diverser Einrichtungsgegenständen, IT-Ausstattung, Spielmaterial im Haushaltsjahr 2022 im Ergebnishaushalt mit Kosten von ca. 250.000 € wird zugestimmt (Baubeschluss).
  4. Die Kindertageseinrichtung wird unter städtischer Trägerschaft geführt und in die Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufbau des Betriebs zu planen und insbesondere die Personalgewinnung rechtzeitig umzusetzen. Weitergehend wird die Verwaltung beauftragt, fortlaufend über die weiteren Entwicklungen im Gemeinderat zu berichten.
  5. Das Amt für Soziales, Jugend und Familie wird beauftragt in Kooperation mit der städtischen Wirtschaftsförderung, der Hochschule Aalen und der IHK Ostwürttemberg eine Konzeption für ein bilinguales Profil (deutsch/englisch) der Kita zu erarbeiten.

4. Neubau eines Vereinsheims der Gartenfreunde Wasseralfingen

hier: Unterstützung der Stadt Aalen

0120/003 Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss bewilligt einen einmaligen Materialkostenzuschuss für den Verein der Gartenfreunde Wasseralfingen e.V. in Höhe von maximal 60.000,- EUR für den Neubau eines Vereinsheims in der Kleingartenanlage Kocherwiesen.

Der im Sachverhalt dargestellten Beteiligung des Bau- und Grünflächenbetriebs an der Baumaßnahme wird zugestimmt.

5. Ausweisung einer 30 km-Zone -- ENTFÄLLT

a) in der Karlstraße in Aalen-Wasseralfingen

3020/012 Entscheidung ENTFÄLLT

Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30 km-Zone in der Karlstraße in Aalen-Wasseralfingen zwischen dem Kreisverkehrsplatz Süd/Bäckerei Glaser und dem Beginn der 20 km-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung.

b) in der Eugenstraße bzw. Kolpingstraße in Aalen-Wasseralfingen

3020/013 Entscheidung ENTFÄLLT

Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30 km-Zone in der Eugenstraße bzw. Kolpingstraße in Aalen-Wasseralfingen zwischen dem Ende der  20 km-Zone in der Kolpingstraße und der Oberen Schmiedstraße gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung.

6. Eine-Welt-Fonds der Stadt Aalen - Förderung lokaler Initiativen in der Entwicklungszusammenarbeit

0820/003 Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten mehrheitlich bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen fördert im Jahr 2020 zwölf lokale Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit mit insgesamt 20.000 Euro.

Für das Jahr 2021 werden im städtischen Haushalt 20.000 Euro für die Unterstützung lokaler Initiativen und deren Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt.

7. Bestellung von Frau Andrea Hahn für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Eheschließungsstandesbeamtin für den Standesamtsbezirk Aalen

3020/010 Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bestellung von Frau Andrea Hahn für eine ehrenamtliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 Gemeindeordnung als Eheschließungsbeamtin für den Standesamtsbezirk Aalen wird zugestimmt.

8. Fraktionsanträge

Die Mitglieder des KBFA berieten alle Anträge und beschlossen einstimmig den Anträgen zu folgen:

a) Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
"Schulbetrieb - Corona-Situation"

b) Antrag der Gemeinderatsfraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts:
"Vorsorgemaßnahmen zum Schutze von Schülern und Lehrern in Schulen (auch Kindergärten) - Schutzmaßnahmen der Bevölkerung bei Verstärkung der Corona-Gefahren"

c) Antrag der Gemeinderatsfraktion CDU
„Sicherung des Schul- und Verwaltungsbetriebs, zum Schutz der Gesundheit von betreuten Kindern, Schülerinnen und Schülern, Lehr- und Betreuungskräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Corona-Pandemie“

© Stadt Aalen, 26.10.2020