Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
a) Bericht des Innovationsmanagers
0220/005 Information
Die Mitglieder des KBFA nahmen den Bericht zur Kenntnis.
Der KBFA nimmt den Bericht des Geschäftsführers zur Kenntnis.
b) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH
2120/027 Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH
zuzustimmen.
a) Jahresabschluss 2019
2120/024 Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
zuzustimmen.
b) Entlastung des Aufsichtsrats
2120/025 Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.
5020/012 Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig bei einer Enthaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
hier: Unterstützung der Stadt Aalen
0120/003 Entscheidung
Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der im Sachverhalt dargestellten Beteiligung des Bau- und Grünflächenbetriebs an der Baumaßnahme wird zugestimmt.
a) in der Karlstraße in Aalen-Wasseralfingen
3020/012 Entscheidung ENTFÄLLT
Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30 km-Zone in der Karlstraße in Aalen-Wasseralfingen zwischen dem Kreisverkehrsplatz Süd/Bäckerei Glaser und dem Beginn der 20 km-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung.
b) in der Eugenstraße bzw. Kolpingstraße in Aalen-Wasseralfingen
3020/013 Entscheidung ENTFÄLLT
Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30 km-Zone in der Eugenstraße bzw. Kolpingstraße in Aalen-Wasseralfingen zwischen dem Ende der 20 km-Zone in der Kolpingstraße und der Oberen Schmiedstraße gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung.
0820/003 Entscheidung
Die Mitglieder des KBFA fassten mehrheitlich bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Für das Jahr 2021 werden im städtischen Haushalt 20.000 Euro für die Unterstützung lokaler Initiativen und deren Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt.
3020/010 Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bestellung von Frau Andrea Hahn für eine ehrenamtliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 Gemeindeordnung als Eheschließungsbeamtin für den Standesamtsbezirk Aalen wird zugestimmt.
Die Mitglieder des KBFA berieten alle Anträge und beschlossen einstimmig den Anträgen zu folgen:
a) Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
"Schulbetrieb - Corona-Situation"
b) Antrag der Gemeinderatsfraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts:
"Vorsorgemaßnahmen zum Schutze von Schülern und Lehrern in Schulen (auch Kindergärten) - Schutzmaßnahmen der Bevölkerung bei Verstärkung der Corona-Gefahren"
c) Antrag der Gemeinderatsfraktion CDU
„Sicherung des Schul- und Verwaltungsbetriebs, zum Schutz der Gesundheit von betreuten Kindern, Schülerinnen und Schülern, Lehr- und Betreuungskräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Corona-Pandemie“