Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses (KBFA) am Mittwoch, 2. Dezember 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Ausscheiden und Nachrücken im Gemeinderat der Stadt Aalen

1020/033 - Vorberatung

a) Antrag von Stadträtin Dr. Evelyne Nicola auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Für das von Frau Dr. Evelyne Nicola beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Aalen liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor.
  2. Mit der nach Ziffer 1 getroffenen Feststellung endet die Zugehörigkeit von Frau Dr. Evelyne Nicola zum Gemeinderat der Stadt Aalen

 

1020/034 - Vorberatung

b) Nachrücken von Herrn Helmut Gentner in den Gemeinderat der Stadt Aalen

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. In das Direktmandat von Stadträtin Dr. Evelyne Nicola rückt Stadträtin Eva-Maria Markert nach.
  2. In den Ausgleichssitz von Stadträtin Eva-Maria Markert rückt Herr Helmut Gentner nach.
  3. Es wird festgestellt, dass Herr Helmut Gentner, Am Degenried 77, 73434 Aalen, die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Aalen ausgeschlossen ist.
  4. Die Verpflichtung von Herrn Helmut Gentner erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2020.

 

1020/035 - Vorberatung 

c) Neubesetzung der Gremien durch das Nachrücken von Herrn Stadtrat Helmut Gentner

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig folgenden Beschluss:

Im Wege der Einigung werden folgende Gremien entsprechend der Anlage 1 neu besetzt: Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss, Aufsichtsrat der Ostalb-Skilift Aalen GmbH, Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik, Betriebsausschuss der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb, Gemeinsamer Ausschuss Verwaltungsgemeinschaft, Ausschuss für Integration, Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch, Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen, Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang, Zweckverband Rombachgruppe, Stiftungsrat für die Stiftung „Jugendwerk Aalen“.

2. Haushaltsplanberatung 2021

2120/041 - Vorberatung

a) Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2021 - hier: Fortschreibungsliste

Die Mitglieder des KBFA empfahlen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen dem Gemeinderat die Beschlussfassung wie folgt:

Der Gemeinderat entscheidet über die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2021.

 

mündlicher Bericht

b) Weiteres Vorgehen/Zeitplanung

 

mündlicher Bericht

c) Pandemiebedingte Mehrausgaben/Mindereinnahmen. Die Beratung des Sachverhalts erfolgt nur im KBFA.

 

1020/036 - Entscheidung

d) Honorierung der Leistungen der Mitarbeiter*innen während der Corona-Krise

Die Mitglieder des KBFA fassten bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss stimmt der Ausgabe von ACA-Gutscheinen (City Star Aalen) im Wert von jeweils 25 Euro an alle Beschäftigten und Beamt*innen zu.

3. Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die Kita St. Franziskus, Fahrbachstraße 20, 73431 Aalen, der katholischen Gesamtkirchengemeinde Aalen

5020/019 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Erhöhung des Investitionskostenzuschusses um 303.000 € auf 1.370.500 € für die Sanierung der Kita St. Franziskus wird zugestimmt.
  2. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsplan 2022.

4. Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 in der Produktgruppe 3650 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

5020/020 - Einbringung Nachversand

5. Vereinsförderung

4020/003 - Vorberatung

a) Erweiterung der städtischen Förderung vereinseigener Sportanlagen

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Stadt Aalen fördert ab dem 01.10.2020 auch den Neubau und den Erhalt von
    folgenden Sportanlagen:
    a) Tennis-, Reit-, Schieß- und Hundesportanlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 10% der zuschussfähigen Kosten.
    b) Dirt-Bike- bzw. Pumptrack-Anlagen, sowie Beachvolleyball-Anlagen, im Rahmen der Regelförderung mit 30% der zuschussfähigen Kosten.
  2. Über eine Förderung von weiteren Sportanlagen entscheidet der Gemeinderat bzw. das zuständige Gremium im Einzelfall.
  3. Die neue Regelung gilt für noch nicht begonnene Maßnahmen bzw. für Maßnahmen, bei denen bereits ein Zuschussantrag vorliegt und von der Stadt die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn (Unbedenklichkeitsbescheinigung) erteilt wurde.
  4. Der anrechenbare Stundensatz für Eigenleistungen (Arbeitseinsatz auf der Baustelle) wird auf 15,- € angehoben.
  5. Die sonstigen Regelungen der städtischen Sportförderungsrichtlinien gelten weiterhin

 

8020/006  - Vorberatung

b) Fortschreibung der Förderrichtlinien für musik- und kulturtreibende Vereine (Regelförderung)

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei einer Gegenstimme dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Fortschreibung der Kulturförderrichtlinien für die musik- und kulturtreibenden Vereine wird zugestimmt
  2. Die Regelförderung wird um 30%, der Zuschuss für die Jugendarbeit um 10% erhöht.
  3. Die Information zur weiteren Kulturförderung durch die Stadt Aalen wird zur Kenntnis genommen.
  4. Die kulturellen Sonderaktionen im Coronajahr 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

4020/007 - Entscheidung

c) Sonderförderung der Stadt Aalen für Vereine

Die Mitglieder des KBFA fassten bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Wegen der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Veranstaltungen abgesagt. Als teilweisen Ausgleich für entgangene Einnahmeerlöse erhalten Aalener Vereine eine Sonderförderung gemäß den in der Sitzungsvorlage dargestellten Eckpunkten.
  2. Vereine, die keinen Anspruch auf eine Sonderförderung nach den dargestellten Eckpunkten haben, können im Einzelfall berücksichtigt werden.
  3. Die Finanzierung der Sonderförderung erfolgt über Einsparungen bei den nicht durchgeführten Festen und Veranstaltungen.

6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen

2120/035 - Vorberatung 

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2016 bis 2019 (Anlage 1) Kenntnis und beschließt den Ausgleich der Unterdeckungen aus
    a) dem Jahr 2016 in Höhe von 214.013,99 € im Jahr 2021,
    b) dem Jahr 2017 in Höhe von 298.292,52 € im Jahr 2022,
    c) dem Jahr 2018 in Höhe von 252.875,81 € im Jahr 2023 sowie
    d) dem Jahr 2019 in Höhe von 214.333,70 € im Jahr 2024.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Plankalkulation für die Jahre 2021/2022 der Friedhofsgebühren entsprechend Anlage 4 der Sitzungsvorlage.
  3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen der Stadt Aalen vom 21. März 2013, zuletzt geändert am 27. Juli 2016, gem. Anlage 2 wird beschlossen.
  4. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

7. Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: "Runder Tisch für Mountainbiker"

0120/005 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Ergebnisse des „Runden Tisches Mountainbike-Trails“ werden zur Kenntnis genommen.

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei keinen Gegenstimmen und Enthaltungen dem Gemeinderat den folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
2. Der gemeinsamen Zielsetzung der Beteiligten des Runden Tisches zur
a) Erarbeitung eines naturverträglichen Konzepts für die Ausweisung offizieller Mountainbike-Strecken
b) Eindämmung illegaler Mountainbike-Trails

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat mehrheitlich mit 16 Dafürstimmen den folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat über die Zwischenergebnisse der Steuerungsgruppe (unter der Leitung von Herrn Forstdezernent Reck) und des Runden Tisches (unter der Leitung von Herrn Oberbürgermeister Rentschler) in geeigneter Form zu unterrichten und ein Konzept für Jugendbeteiligung auszuarbeiten.

Dem Abänderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass in der Steuerungsgruppe jede Gruppierung, die im Gemeinderat vertreten ist, mit einer Person vertreten ist, wurde einstimmig zugestimmt.

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:
4. Das Konzept für offiziell ausgewiesene Mountainbike-Trails ist dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

8. Abberufung und Neubestellung des Gutachterausschusses

6020/048 - Vorberatung

a) Abberufung der Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt Aalen zum 31.12.2020

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeinderat beruft gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) alle Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt Aalen ab.

 

6020/048-1 - Vorberatung 

b) Bestellung des Bediensteten und des Stellvertreters des Finanzamts Aalen als ehrenamtliche Gutachter des Gutachterausschusses Aalen-Essingen zum 01.01.2021 für die neue Amtsperiode 2021-2024

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeinderat bestellt gemäß § 2 Abs. 2 GuAVO durch Wahl den Bediensteten des Finanzamtes Aalen sowie dessen Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter des Gutachterausschusses Aalen-Essingen auf die Dauer von vier Jahren beginnend am 01.01.2021.

 

6020/048-2 - Vorberatung

c) Festlegung einer Obergrenze für die zu bestellenden ehrenamtlichen weiteren Gutachter
Bestellung der ehrenamtlichen weiteren Gutachter des Gutachterausschusses Aalen-Essingen zum 01.01.2021 für die neue Amtsperiode 2021 bis 2024

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen den folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat legt eine Obergrenze von 22 ehrenamtlichen weiteren Gutachtern fest, die nach § 2 Abs. 1 GuAVO zu bestellen sind.

Keine Beschlussfassung über Beschlussziffer 2, da Wahl im Gemeinderat am 17.12.2020 stattfinden wird.
2. Der Gemeinderat bestellt gemäß § 2 Abs. 1 GuAVO durch Wahl  die weiteren Gutachter des Gutachterausschusses Aalen-Essingen bis zur festgelegten Obergrenze auf die Dauer von vier Jahren beginnend am 01.01.2021.

 

6020/048-3 - Vorberatung

d) Wahl des Vorsitzenden sowie der Stellvertreter-/innen des Gutachterausschusses Aalen-Essingen zum 01.01.2021 für die neue Amtsperiode 2021-2024

Es erging keine Beschlussfassung

Der Gemeinderat bestellt gemäß § 2 Abs. 1 GuAVO durch Wahl den/die Vorsitzende(n) des Gutachterausschusses Aalen-Essingen sowie deren/dessen Stellvertreter-/innen.

9. Einführung eines Straßennamens im Bereich der neuen Papierfabrik Palm in Unterkochen

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei einer Enthaltung dem Gemeinderat den folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Die Erschließungsstraße der Papierfabrik erhält den Straßennamen „Palm-Allee“

10. Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Aalen

2120/040 - Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Aalen Kenntnis.

11. Annahme von Spenden gem § 78 Abs. 4 GemO

2120/038 - Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

© Stadt Aalen, 11.12.2020