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Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses (KBFA) am Mittwoch, 13. Mai 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatungwww.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bericht zur Pandemie

Information

Die Mitglieder des KBFA nahmen den Bericht zur Kenntnis.    

2 Haushaltsübertragungen

Übertragungen von Ansätzen 2019 in das Folgejahr 2020

2120/009 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Aufgrund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden die im Einzelnen aus der Anlage 1 und 2 ersichtlichen Haushaltsüberträge vom Haushaltsjahr 2019 in das Folgejahr festgestellt.
    • a.    aufgrund von § 21 Abs. 1 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 27.564.808,23 € sowie
    • b.    aufgrund von § 21 Abs. 2 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen eines Budgets im Ergebnishaushalt in Höhe von 845.320,00 €.
  2. Mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsüberträge im Haushalt 2020 erklärt sich der Gemeinderat einverstanden.
  3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge durch noch eingehende Zuweisungen und  Zuschüsse bzw. Erlöse aus dem Grundstücksverkehr und die vollständige Inanspruchnahme der Kreditermächtigung aus 2019 erfolgt.
  4. Für den nicht verwendeten Anteil von Spenden im Haushalt 2019 werden im Rahmen des Jahresabschlusses Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von insgesamt 10.874,22 € gebildet. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Verwendung der „übertragenen“ Spenden, die im Einzelnen aus der Anlage 3 ersichtlich sind, im Haushalt 2020 einverstanden.    

3 Haushaltssicherungskonzept für den Haushaltsplan 2020

2120/012 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen mehrheitlich bei einer Enthaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der aktuellen Haushaltssituation aufgrund der Pandemie und deren Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt Aalen Kenntnis. 
  2. Der Gemeinderat nimmt von der Darlehensaufnahme zum 14.04.2020 in Höhe von 6 Mio. € zulasten der Kreditermächtigung des Haushaltsplans 2019 Kenntnis.
  3. Der Gemeinderat beschließt die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Maßnahmen im Ergebnis- und im Finanzhaushalt zur Sicherung des Haushalts 2020 ff. der Stadt Aalen.    

4 Aufbau eines Regionalen Kompetenzzentrums für Bildung für Nachhaltige Entwicklung (RCE) in Aalen

0820/001 - Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten mehrheitlich bei zwei Enthaltungen und vier Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Ausschuss begrüßt die Einrichtung eines Regionalen Kompetenzzentrums für Bildung und Nachhaltige Entwicklung (RCE) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Aalen. 
  2. Die Stadt Aalen fördert Maßnahmen und Ziele für Bildung und Nachhaltige Entwicklung und begleitet und unterstützt den Aufbau des Kompetenzzentrums als Leuchtturmprojekt des Aalener Agendaprozesses. 
  3. Die Stadt Aalen unterstützt die Arbeit des Kompetenzzentrums durch eine enge Vernetzung sowie mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro. Die Mittel sind für das Jahr 2020 im Haushalt bereitgestellt.    

5    Bewohnerparken/verkehrsberuhigter Bereich/Zone 30 im Bereich Stadtoval/Hirschbach

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

3019/030 - Entscheidung

  1. Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes in der Eugen-Hafner-Straße im Stadtoval und zur Erweiterung des bestehenden Bewohnerparkgebietes im Hirschbach (Schelmenstraße, Stauffenbergstraße, Braunenstraße) gemäß § 45 Abs. 1 b Satz 2 der Straßenverkehrsordnung. 
  2.  In der Eugen-Hafner-Straße, auf dem Georg-Elser-Platz sowie im nördlichen Bereich der Hugo-Theurer-Straße wird ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Stadt erteilt hierzu das Einvernehmen gemäß § 45 Abs. 1 b Satz 2 der Straßenverkehrsordnung. 
  3. Nach Abschluss der Erschließung des südlichen Teils der Hugo-Theurer-Straße mit Anschluss an die Hirschbachstraße wird für den südlichen Teil der Hugo-Theurer-Straße eine 30 km-Zone ausgewiesen. Die Stadt erteilt hierzu das Einvernehmen gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung.    

6 Musikschule Aalen

-    Abschaffung der Treueprämie Jugendkapelle
-    Angleichung der Deputate im Gruppenunterricht ab 5 Teilnehmern

4420/001 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Jahresbericht der Musikschule Aalen 2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 
  2. Der Abschaffung der Treueprämie von 10 € pro Monat für Mitglieder der Jugendkapelle Aalen ab 01.09.2019 wird zugestimmt. Alle Musiker, die bereits in der Jugendkapelle musizieren, erhalten die Prämie bis zu ihrem Ausscheiden weiter. Die dadurch frei werdenden Finanzmittel im Volumen von bis zu 7.000 € pro Jahr sollen für Konzertreisen und Probenwochenenden eingesetzt werden. 
  3. Der Angleichung der Deputate im Gruppenunterricht ab 5 Teilnehmern wird zugestimmt.    

7 Investitionskostenzuschuss für den Anbau einer Krippe an der Kita Tausendfüßler der Lebenshilfe Aalen e. V. in Wasseralfingen

5019/025 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen mehrheitlich bei einer Enthaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Lebenshilfe Aalen e. V. erhält für den Anbau einer Krippengruppe an der bestehenden Kita Tausendfüßler entsprechend des Vertrags über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 655.300 €, aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 936.100 €. 
  2. Die Krippe der Lebenshilfe wird in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen.    

8 Investitionskostenzuschuss für die Sanierung der Kita St. Maria, Jahnstraße 23 in Trägerschaft der katholischen Gesamtkirchengemeinde Aalen

5020/005 - Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig den folgenden Beschluss:

Die katholische Gesamtkirchengemeinde Aalen erhält für die Sanierung der Kita St. Maria entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal rund 127.000 €, aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 181.000 €.    

9 Fraktionsanträge

a)    Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zur Bildung eines beratenden Ausschusses „Jugendbeteiligung“

Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen mehrheitlich dem Gemeinderat den folgenden geänderten Beschlussantrag zu fassen:

Bis zur übernächsten Gemeinderatssitzung legt die Verwaltung eine Vorlage zur Beratung vor, die sämtliche Möglichkeiten der Beteiligungsformen für Jugendliche darstellt. 

b)    Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zur Erstellung einer Tagesordnung für die Sitzungen des Ältestenrats

Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen mehrheitlich dem Gemeinderat den Beschluss zu fassen.
        
c)    Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Fertigung einer Niederschrift über die Sitzungen des Ältestenrates

Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA verwiesen die Beratung und Beschlussfassung auf die Gemeinderatssitzung am 28. Mai 2020. Es erging keine Empfehlung zur Abstimmung im Gemeinderat.

    
d)    Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Richtlinien über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen/Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats

1020/001-1 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen mehrheitlich bei acht Gegenstimmen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die in Ziffer 7 der Richtlinien über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen /Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats enthaltene 3-jährige Karenzzeit für ausgeschiedene Mitglieder des Gemeinderats wird gestrichen. Ziffer 7 wird deshalb geändert und lautet wie folgt: „Mitglieder des Gemeinderats dürfen nicht Fraktionsmitarbeiter im Sinne dieser Richtlinien sein.“ 
  2. Diese Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.    

10 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

2120/008 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

a)    dem Prüfungsbericht 2019 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum  31.12.2019,
b)    der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit den Kapitalverlustkonten der  Gesellschafter,
c)    der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats und der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen    

11 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs.4 GemO

2120/013 - Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen    

© Stadt Aalen, 19.05.2020