In der Sitzung des Kultur,- Bildungs- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am 30. November 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Kenntnisnahme
Prof. Scheytt von der Firma Kulturexperten stellt die Kulturstrategie Aalen.2020 vor.
einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Freie Wähler Aalen nach Anlage 1 zur Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderats sowie der sonstigen Gremien zu.
Die Neubesetzung soll in der KBFA-Sitzung am 11. Januar 2017 vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2017 entschieden werden
mehrheitliche Empfehlung an den Gemeinderat mit Änderungen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der
Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), sowie § 2, § 8 Absatz 2 und § 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206, 207), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. De-zember 2015 (GBl. S. 1147) wird die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Sat-zung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aalen vom 14. September 2000 mit Änderung vom 28. Mai 2003 beschlossen.
Die Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu
machen.
Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Einstimmige Beschlussfassung
Der vom Forstdezernat des Landratsamts Ostalbkreis in Zusammenarbeit mit der Stadt-verwaltung Aalen aufgestellte Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 wird ge-nehmigt. Die Ansätze sind im Haushaltsplanentwurf 2017 der Stadt Aalen enthalten.
Kenntnisnahme
Die KBFA nimmt vom Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Aalen Kenntnis.
Am 15.12.2016 wird der Beteiligungsbericht 2015 im Gemeinderat vorgestellt.
mehrheitliche Beschlussfassung
Der Jugendtreff Ebnat wird hauptamtlich für einen Projektzeitraum von weiterhin zwei Jahren, bis 31.12.2018 durch die Erlebnispädagogik im Alltag GbR (epia) begleitet.
Der Auftragsumfang beträgt weiterhin 3 Stunden pro Woche. Bei 44 Wochen im Jahr beträgt der Gesamtaufwand 6.900 € zuzüglich 400 € Sachkosten im Jahr. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2017 und 2018 eingestellt.
Es werden Mittel im Haushaltsplan 2017 für Neuanschaffungen von Mobiliar und päda-gogischem Arbeitsmaterial in der Höhe von 2.500 € bereitgestellt.
a) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste or-dentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
b) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste or-dentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Entlas-tung des Aufsichtsrats der Ostalb Skilift Aalen GmbH
Einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.
Einstimmige Beschlussfassung
Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.
keine Wortmeldung