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Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 11. Januar 2017

In öffentlicher Sitzung des Kultur,-Bildungs,- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 11. Januar hat das Gremium die folgende Beschlüsse gefasst oder Empfehlungen zur Beschlussfassung an den Gemeinderat abgegeben:

1. Vorstellung der Untersuchung: Möglichkeiten und Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) am Standort Aalen (Vorberatung)

Bei einer Enthaltung zur Beschlussfassung im Gemeinderat empfohlen:
Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Untersuchung der Kultur- und Kreativwirtschaft für den Standort Aalen zur Kenntnis und stimmt dem Maßnahmenpaket zur weiteren Betreuung der Kultur- und Kreativwirtschaft zu.

2. Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken der Stadt Aalen (Parkgebührensatzung) (Vorberatung)

Zur Entscheidung in eine der kommenden Sitzungsrunden vertagt.
1.)         Der Fortschreibung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes wird wie im Sachverhalt beschrieben, zugestimmt.
2.)     Die Finanzierung der neu zu beschaffenden Parkscheinautomaten und der Parkuhren in Höhe von 120.000 € erfolgt über die Investitionsnummer I600015.
3.)     Die Bezahlung der Parkgebühren mit Handy über SMS / App in Zusammenarbeit mit der Firma sunhill technologies GmbH wird für den Pilotzeitraum von 36 Monaten ermöglicht.
4. )    Der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührensatzung) wird, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Inkrafttreten am 1.06.2017 zugestimmt.
5. )    Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde  anzuzeigen

3. Weiterentwicklung der kommunalen Seniorenarbeit und Übernahme des Bürgerspitals in städtische Trägerschaft   (Einbringung)

1.)     Die kommunale Seniorenarbeit wird unter dem Leitziel “Generationengerechtes Aalen 2035” weiterentwickelt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die in der Sitzungsvorlage empfohlenen konzeptionellen und organisatorischen Maßnahmen zu konkretisieren und dem Gemeinderat ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
2.)     Dem Entwicklungskonzept „Bürgerspital“ wird zugestimmt.
3.)    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein Begegnungsstätte Bürgerspital e.V. Gespräche zur Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt frühestens ab 01.05.2017 und zur Umwandlung des bisherigen Trägervereins in einen Förderverein aufzunehmen.
4.)     Vorbehaltlich einer positiven Mitgliederentscheidung zur Abgabe der Trägerschaft,wird einem Betriebsübergang nach § 613a BGB zugestimmt und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.
5.)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle der Leitung der Begegnungsstätte Bürgerspital auszuschreiben und zeitnah zu besetzen.
6.)    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zeit- und Kostenplanung zur Fortsetzung der Gebäudemodernisierung einschließlich Ausstattung vorzulegen.   

4. Neubesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien (Vorberatung)

Der KBFA gab eine Empfehlung ab zur Neuwahl von Gremien.

In der Gemeinderatssitzung am 15.12.2016 wurde die Neubesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien beschlossen. Das Verfahren ist in der Vorlage III16/004 dargestellt.

5. Integrationsarbeit in Aalen - Überblick über aktuelle Kennzahlen, Bildungsangebote und laufende Projekte (Information)

Die Mitglieder des KBFA nahmen die Vorlage zur Kenntnis.

6. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH zum Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der Windpark Ohmenheim Sommerhof GmbH & Co. KG an die OstalbBürgerEnergie eG    (Vorberatung)

Es erging einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH Folgendem zuzustimmen:
1.)      Der Gesellschaftsanteil an der Windpark Ohmenheim Sommerhof GmbH & Co. KG wird um 10 % von 25 % auf 15 % reduziert.
2.)     Der 10 %ige Anteil an der Windpark Ohmenheim Sommerhof GmbH & Co. KG wird durch die OstalbBürgerEnergie eG als unmittelbare Beteiligung der Stadtwerke Aalen GmbH erworben.
3.)     Die oben genannten Veränderungen sind aus gemeindewirtschaftsrechtlicher Sicht vorlagepflichtig bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Vorlage der relevanten Unterlagen beim Regierungspräsidium Stuttgart erfolgt durch die Beteiligungsverwaltung.
Die endgültige Durchführung der erforderlichen Rechtsgeschäfte kann erst nach vorliegender Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen.

7. 2. Bericht zu Projektgesellschaften der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE)     (Information)

Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.

8. Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO (Entscheidung)

Es erging einstimmiger Beschluss.
   
Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage (2116/047) dargestellt, wird beschlossen.

© Stadt Aalen, 19.01.2017