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Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am Montag, 11. März 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatungwww.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Städtefreundschaft mit Vilankulo

a) Bericht über die Aktivitäten

b) Unterstützung des Jugend- und Kulturzentrums

0119/001 - Information/ Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat nimmt  den Zwischenbericht zu den Aktivitäten in Vilankulo  (Mosambik) zustimmend zur Kenntnis.
 
Der Kultur-, Bildungs-, und Finanzausschuss (KBFA) stimmt der finanziellen Unter-stützung in Höhe von 12.000 Euro zur Sanierung des Jugend- und  Kulturzentrums in Vilankulo zu.    

2 Allgemeinverfügung über die Ladenöffnungszeiten in Aalen zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen 2019

 3019/011 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Den verkaufsoffenen Sonntagen 2019 für Aalen am 5. Mai, 15. September und 10. November 2019 und Wasseralfingen am 30. Juni 2019 wird zugestimmt. Die Regelung erfolgt in Form einer Allgemeinverfügung.

3 Städtisches Waldstadion Aalen: Beschaffung einer neuen Videoüberwachungsanlage

 4019/002 - Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA vertagten die Beschlussfassung in den Gemeinderat.
Für das städtische Waldstadion soll eine neue Videoüberwachungsanlage mit Kosten von 180.000 €, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019, beschafft werden. Hierzu wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.  

4 Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Aalen GmbH für die Finanzierung des Kombibades

2119/005 - Vorberatung

Es erging keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat.

 

  1. Die Stadt Aalen übernimmt gemäß den rechtlichen Voraussetzungen eine Aus-fallbürgschaft für einen Teilbetrag der Finanzierungssumme des geplanten Kombibades in Höhe von max. 28 Mio. € aus einem erforderlichen Bankkredit (Bausparvertrag) der Baukosten. Der Betrag entspricht 80 % der Finanzierungssumme von 35 Mio. €.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 88 Abs. 2 GemO für die Übernahme einer Ausfallbürgschaft einzuholen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestellung von Grundpfandrechten auf den relevanten Grundstücken mit der Stadtwerke Aalen GmbH zu vereinbaren.

5 Informationen über den Gesetzentwurf zum "Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung"

   3019/002 - Information

Der Ausschuss nimmt den Gesetzentwurf zum Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung zur Kenntnis. 

6 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

 2119/007 - Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.  

© Stadt Aalen, 11.03.2019