Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatungwww.aalen.de/Ratsinformationssystem
5019/010 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:
5019/014 - Vorberatung
Bei einer Gegenstimme und acht Enthaltungen empfahl der KBFA mehrheitlich dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Der DRK-Kreisverband Aalen e. V. erhält für den Neubau der viergruppigen Kindertageseinrichtung beim Medizinischen Versorgungszentrum in der Weilerstraße in Aalen entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungeneinen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.389.100 € aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 3.920.000 €. Der Zuschuss von 70 % ermittelt sich aus dem Saldo der Gesamtkosten abzüglich dem zu erwartenden Landeszuschuss in Höhe von rund 507.000 €. Die Gewährung des Zuschusses gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020.
hier: Weiterentwicklung auf Grundlage der Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung und der Evaluation der Schulkindbetreuung durch die PH Schwäbisch Gmünd
5019/004
5019/004-1
Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt die vorgeschlagenen Maßnahmen auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung sowie der Evaluation der Schulkindbetreuung bei der Stadt Aalen durch die PH Schwäbisch Gmünd umzusetzen.
8019/009 - Vorberatung
Es erging keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat
Das explorhino Science-Center erhält im Rahmen der Wirtschaftsförderung eine jährliche Fördersumme von 150.000,-€
3019/023 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Die Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) der Stadt Aalen wird, wie in der Anlage 2 dargestellt, beschlossen.
Die Verordnung ist öffentlich bekannt zu machen und dem Regierungspräsidium Stuttgart als Fachaufsichtsbehörde vorzulegen.
6019/016 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat ein-stimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Die Haupterschließungsstraße im Baugebiet Maiergasse (Straße „A“) erhält den Straßen-namen „Geschwister-.Schabel-Straße.
Ergänzungsstraße (Straße „B“) erhält den Straßennamen Schwester-Ingona-Straße
hier: Kauf einer mobilen Stehtribüne
4019/012 - Entscheidung
Der KBFA fasste bei sieben Gegenstimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich den folgenden Beschluss:
Die Stadt kauft die von der Nüssli (Deutschland) GmbH, Roth, angebotene gebrauchte Stehtribüne mit Kassettenblechdach mit 3 m Überstand inkl. Treppenanlage zu den Preisen und Bedingungen des eingereichten Angebots mit einer Angebotssumme von 173.150,00 € (netto) als das wirtschaftlichste Angebot mit 87 Wertungspunkten. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
2119/034 - Information
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen zur Umsetzung der Neuregelung des § 2 b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und der Einführung eines Tax-Compliance-Management Systems.
4019/017 - Einbringung
Die Mitglieder des KBFA nahmen die Vorlage zur Kenntnis.
Dem Schulentwicklungsplan der Stadt Aalen 2020 wird zugestimmt.
a) Jahresabschluss 2018
2119/023 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat ein-stimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Es wird zugestimmt, dass im Rahmen des Handlungsprogramms Wohnen auf die Dividendenausschüttung der Wohnungsbau Aalen GmbH in den kommenden 3 Jahren verzichtet wird.
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
zuzustimmen.
b) Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH
2119/024 - Vorberatung
Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat ein-stimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.