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Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am Mittwoch, 9. Oktober 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatungwww.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Investitionskostenzuschuss für den Neubau einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung an der Magdalenenkirche in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen

5019/010 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die evangelische Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen erhält für den Neubau der 3-gruppigen Kindertageseinrichtung an der Magdalenenkirche entsprechenddem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 1.849.000 €, aus den zuschussfähigenGesamtkosten von rund 3.024.400 €. Der Zuschuss von 70% ermittelt sich aus dem Saldo der anteiligen Gesamtkosten abzüglich dem zu erwartenden Landeszuschuss in Höhe von rund 383.000 €. Die Gewährung des Zuschusses gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Weiterbetrieb der Kita Regenbogen vorzubereitenund den Betrieb für die nächsten 8 – 9 Jahre sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt,dem Gemeinderat ein Betriebskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen.

2 Investitionskostenzuschuss für den Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung beim Medizinischen Versorgungszentrum in der Weilerstraße, Hofherrnweiler in Trägerschaft des DRK-Kreisverbands Aalen e. V.

5019/014 - Vorberatung

Bei einer Gegenstimme und acht Enthaltungen empfahl der KBFA mehrheitlich dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Der DRK-Kreisverband Aalen e. V. erhält für den Neubau der viergruppigen Kindertageseinrichtung beim Medizinischen Versorgungszentrum in der Weilerstraße in Aalen entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungeneinen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.389.100 € aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 3.920.000 €. Der Zuschuss von 70 % ermittelt sich aus dem Saldo der Gesamtkosten abzüglich dem zu erwartenden Landeszuschuss in Höhe von rund 507.000 €. Die Gewährung des Zuschusses gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020.

3 Weiterentwicklung Ganztagsschulen und Schulkindbetreuung

hier: Weiterentwicklung auf Grundlage der Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung und der Evaluation der Schulkindbetreuung  durch die PH Schwäbisch Gmünd

5019/004
5019/004-1
Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt die vorgeschlagenen Maßnahmen auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung sowie der Evaluation der Schulkindbetreuung bei der Stadt Aalen durch die PH Schwäbisch Gmünd umzusetzen.    

4 Grundfinanzierung explorhino

8019/009 - Vorberatung

Es erging keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat

Das explorhino Science-Center erhält im Rahmen der Wirtschaftsförderung eine jährliche Fördersumme von 150.000,-€     

5 Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten etc. (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) der Stadt Aalen

3019/023 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Die Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) der Stadt Aalen wird, wie in der Anlage 2 dargestellt, beschlossen.

Die Verordnung ist öffentlich bekannt zu machen und dem Regierungspräsidium Stuttgart als Fachaufsichtsbehörde vorzulegen.

6 Einführung von Straßennamen im Baugebiet "Maiergasse" in Wasseralfingen

6019/016 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat ein-stimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Die Haupterschließungsstraße im Baugebiet Maiergasse  (Straße „A“) erhält den Straßen-namen „Geschwister-.Schabel-Straße.

Ergänzungsstraße (Straße „B“) erhält den Straßennamen Schwester-Ingona-Straße

7 Städtisches Waldstadion Aalen

hier: Kauf einer mobilen Stehtribüne

 4019/012 - Entscheidung

Der KBFA fasste bei sieben Gegenstimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich den folgenden Beschluss:


Die Stadt kauft die von der Nüssli (Deutschland) GmbH, Roth, angebotene gebrauchte  Stehtribüne mit Kassettenblechdach mit 3 m Überstand inkl. Treppenanlage zu den Preisen und Bedingungen des eingereichten Angebots mit einer Angebotssumme von 173.150,00 € (netto) als das wirtschaftlichste Angebot mit 87 Wertungspunkten. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

8 Umsetzung der Neuregelung des § 2 b UStG und Einführung eines Tax-Compliance-Management Systems (TCMS)

2119/034 - Information

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen zur Umsetzung der Neuregelung des § 2 b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und der Einführung eines Tax-Compliance-Management Systems.    
    
 

9 Schulentwicklungsplan der Stadt Aalen 2020

4019/017 - Einbringung

Die Mitglieder des KBFA nahmen die Vorlage zur Kenntnis.

Dem Schulentwicklungsplan der Stadt Aalen 2020 wird zugestimmt.

10 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

a)    Jahresabschluss 2018

2119/023 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat ein-stimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Es wird zugestimmt, dass im Rahmen des Handlungsprogramms Wohnen auf die Dividendenausschüttung der Wohnungsbau Aalen GmbH in den kommenden 3 Jahren verzichtet wird.

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

  • a)      dem Geschäftsbericht 2018 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018,
  • b)      der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.387.057,69 € zu den Anderen Gewinnrücklagen,
  • c)      der Wahl von Herrn Dr. Christof Morawitz als externes Mitglied in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH und
  • d)     der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH

zuzustimmen.
    
b)    Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH

2119/024 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat ein-stimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:


In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.

© Stadt Aalen, 20.10.2019