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Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am Mittwoch, 12. September 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Innovationszentrum

Vorlage: 0218/002 Vorberatung

a) Bericht des Innovationsmanagers des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen sowie Wirtschaftsförderungszuschuss
Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Geschäftsführers zur Kenntnis. Der Auszahlung eines jährlichen Zuschusses für den Betrieb des InnoZ in Höhe von jährlich maximal 40 000 Euro für weitere drei Jahre ab 2019 bis 2021 wird zugestimmt.

Vorlage: 0218/003 Entscheidung

b) Anmietung des ehemaligen IHK-Bildungszentrums (zukünftig: AAccellerator) als Gründungs- und Digitalisierungszentrum sowie Einrichtung des Digitalisierungszentrums Ostwürttemberg (Digi Hub)

Der KBFA fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der KBFA nimmt den Bericht der Verwaltung zur Förderung der Gründer- und Start UpKultur zustimmend zur Kenntnis.

Die Anmietung des ehemaligen IHK-Bildungszentrums (Blezingerstraße 15) durch die Stadt Aalen zur Etablierung eines Gründungs- und Digitalisierungszentrums wird befürwortet.

Die Ansiedlung des Digitalisierungszentrums Ostwürttemberg, Standort Aalen, im Gebäude durch die IHK Ostwürttemberg und die Konsortialpartner Stadt Aalen, Ostalbkreis, Kreis Heidenheim sowie die Städte Heidenheim und Schwäbisch Gmünd als Ideen-, Experimentier- und Kollaborationsraum wird begrüßt.

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Verhandlungen zur Umsetzung des AAccelerators samt DigiHub zu führen und die entsprechenden Vereinbarungen abzuschließen.

2. Neufestsetzung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen - (Vorlage 2118/019 Vorberatung)

Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis.
  2. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 1. Januar 2018 auf 4,94 % festgelegt. Der Zinssatz ist Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen.

3. Anpassung der Verpflegungsstandards für die Kindertageseinrichtungen in Aalen - (Vorlage 5018/017 Entscheidung)

Dem Vorschlag der Verwaltung zur Einführung von einheitlichen/trägerübergreifenden Verpflegungsstandards mit vier Wahlmöglichkeiten der Träger unter Berücksichtigung der Elternwünsche nach Bausteinen wird wie folgt zugestimmt:

 

ab 01.09.2019 ab 01.09.2021
I: Mittagessen 70 €/Monat 75 €/Monat
II: Mittagessen + Nachmittagsimbiss 75 €/Monat 80 €/Monat
III: Frühstück + Mittagessen 80 €/Monat 85 €/Monat
IV: Frühstück + Mittagessen + Nachmittagsimbiss 85 €/Monat  90 €/Monat

                           

Zuzüglich gegebenenfalls Getränkepauschale für Wasser und Tee von 4 €/Monat.

4. Bewerbung um die Förderung einer Personalstelle zur Ko-ordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements - (Vorlage 0118/006 Entscheidung)

Der KBFA fasste bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt eine befristete Personalstelle im Umfang von 50% zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen durch Bundesmittel über die Servicestelle in der Einen Welt zu beantragen.

5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aalen hier: Änderung der Sitzzahl - (Vorlage 1018/033 Vorberatung)

Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen am 27. September 2018 die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aalen vom 15. Juli 2014, zuletzt geändert am 28. Januar 2016.

6. Annahmen von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO - (Vorlage 2118/031 Entscheidung)

Der KBFA fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

7. Gemeinderat

Vorlage: 1018/029 Vorberatung

a) Antrag von Stadtrat Gerhard Graule auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Für das von Stadtrat Gerhard Graule beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Aalen liegt ein wichtiger Grund im Sinne von
    § 16 Abs. 1 GemO vor.
  2. Mit der nach Ziffer 1 getroffenen Feststellung endet die Zugehörigkeit von Herrn Gerhard Graule zum Gemeinderat der Stadt Aalen.
     

Vorlage: 1018/030 Vorberatung

b) Nachrücken von Frau Sigrun Huber-Ronecker, August-Macke-Weg 8, 73433 Aalen in den Gemeinderat

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Es wird festgestellt, dass Frau Sigrun Huber-Ronecker, August-Macke-Weg 8, 73433 Aalen, die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Aalen ausgeschlossen ist.
  2. Die Verpflichtung von Frau Sigrun Huber-Ronecker erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 27. September 2018.
     

Vorlage: 1018/031 Vorberatung

c) Neubesetzung von städtischen Gremien

Im Wege der Einigung werden folgende Gremien entsprechend Anlage 1 neu besetzt:

Technischer Ausschuss, Ausschuss für Umwelt-und Stadtentwicklung, Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss, Ausschuss für Integration, Aufsichtsrat Stadtwerke Aalen GmbH, Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen, Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang, Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung, Zweckverband Rombachgruppe

8. Stadthalle Aalen, Berliner Platz 1: Umschichtung von Finanzmittel für den Austausch des Bühnenbodens der Stadthalle. - (Vorlage 6518/030 Entscheidung)

Der KBFA fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der KBFA fasst den Beschluss für die außerplanmäßigen Mittel in Höhe 110.000,00 Euro einschl. 19% MwSt für den Austausch des Bühnenbodens der Stadthalle. Die Mittel werden aus dem Finanzhaushalt umgeschichtet. 

9. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

Vorlage: 2118/022 Vorberatung

a) Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH
Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.

Vorlage: 2118/023 Vorberatung

b) Jahresabschluss 2017
Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

a) dem Geschäftsbericht 2017 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017,
b) der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.534.834,69 € zu den Anderen Gewinnrücklagen und
c) der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH

zuzustimmen.

© Stadt Aalen, 17.09.2018