Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am Mittwoch, 08. Mai 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatungwww.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik

mündl. Bericht

durch Revierleiter Polizeidirektor Buchinger    

2 Bericht zur Geschwindigkeitsüberwachung 2018

3019/018 - Information

Der KBFA nahm den Bericht zur Kenntnis.     

3 Bericht zur Entwicklung der Asthmatherapie Tiefer Stollen in Aalen-Wasseralfingen für die Saison 2018

8019/002 - Information

Der KBFA nahm den Bericht zur Entwicklung der Asthmatherapie im Besucherbergwerk Aalen-Wasseralfingen für die Saison 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.     

4 Beantragung einer kommunalrechtlichen Zusatzbezeichnung nach §5 Abs. 3GemO und Führen des Prädikats "Staatlich anerkannter Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb" auf der Ortstafel Aalen-Röthardt

8019/003 - Entscheidung

Vorberatung und Beschlussfassung im Gemeinderat

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Beantragung der kommunalrechtlichen Zusatzbezeichnung „Staatlich anerkannter Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb“ für den Ortsteil Aalen-Röthardt und der Führung dieser Bezeichnung auf den Ortstafeln nach der Verleihung wird zugestimmt. 
  2. Die anfallenden Kosten sind seitens der Stadt Aalen zu tragen.
  3. Das zuständige Fachamt wird beauftragt, die erforderlichen Umsetzungsschritte einzuleiten. 

5 Städtisches Waldstadion Aalen: Kündigung des Mietvertrages und Abbau der mobilen Osttribüne

4019/005 - Entscheidung

Der KBFA fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Mietvertrag für die mobile Osttribüne wird zum Saisonende 2018/2019 (31.05.2019)  gekündigt. Die mobile Osttribüne im städtischen Waldstadion wird zum Saisonende 2018/19 abgebaut.

6 Weiterentwicklung Ganztagsschulen und Schulkindbetreuung

a) Vorstellung der Ergebnisse der Evaluation der Schulkindbetreuung bei der Stadt Aalen durch die PH Schwäbisch Gmünd

5019/003 - Entscheidung

Der KBFA fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Kultur-, Bildung- und Finanzen nehmen Sachstandsbericht zum Status Quo in der Schulkindbetreuung zur Kenntnis. 
  2. Die Mitglieder des Ausschusses für Kultur-, Bildung- und Finanzen nehmen den mündlichen Bericht der Vertreterin der PH Schwäbisch Gmünd zu den Ergebnissen der Evaluation Schulkindbetreuung in Aalen zur Kenntnis. 
  3. Die Verwaltung legt auf der Grundlager der Berichte zu Ziffer 1 + 2 in einer separaten Sitzungsvorlage Maßnahmenvorschläge vor. Dieser Prozess soll durch die seit Ende 2017 installierte Arbeitsgruppe 5 "Ganztagsgrundschulen und Schulkindbetreuung" des Schulentwicklungsplans begleitet werden.    

b) Weiterentwicklung auf Grundlage der Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung und der Evaluation der Schulkindbetreuung

5019/004 - Einbringung

Die Verwaltung wird beauftragt die vorgeschlagenen Maßnahmen auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung sowie der Evaluation der Schulkindbertreuung bei der Stadt Aalen durch die PH Schwäbisch Gmünd umzusetzen.    

7 Erhöhung des Stellenumfangs für Schulsozialarbeit an der Hermann Hesse Schule für den Förderbereich emotional-soziale Entwicklung

5019/002 - Entscheidung

Der KBFA fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum der Hermann Hesse Schule erhält für den Förderbereich emotional-soziale Entwicklung ab dem Schuljahr 2019/2020 eine 50% Stelle Schulsozialarbeit.
  2. Hierfür wird die 50% Stelle im Stellenplan 2019 verwendet.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt beim Landkreis und Land entsprechende Fördermittel zu beantragen.

8 Hilfsprojekte in der Partnerstadt Hatay/Antakya

a)    Bericht zur Delegationsreise   

mündl. Bericht

b)    Interfraktioneller Antrag zur Unterstützung syrischer Straßenkinder in Antakya

0119/004 - Entscheidung

Der KBFA fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der mündliche Bericht zur Partnerschaftsreise nach Hatay/ Antakya wird vom Kultur-, Bildungs-, und Finanzausschuss (KBFA) zur Kenntnis genommen.
  2. Der KBFA stimmt dem interfraktionellen Antrag zu. Die Stadt Aalen wird ein Hilfsprojekt für syrische Straßenkinder und syrische Bedürftige mit 15.000 Euro, verteilt auf die Haushaltsjahre 2019/2020, unterstützen.

9 Neubauprojekt Kita und Schulanbau der Freien Waldorfschule Aalen e. V. im Hirschbachtal

5019/005 - Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger einen Vertrag über den Betrieb und die Förderung der Kindertageseinrichtung durch die Stadt Aalen analog der Verträge mit anderen Trägern abzuschließen.
  2. Der Träger Freie Waldorfschule Aalen e. V. erhält für den Neubau einer zwei-gruppigen Kita und einer eingruppigen Naturkita, gemäß dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70 %, entsprechend maximal 886.200 €, aus den durch sonstigen öffentlichen Zuschüssen nicht gedeckten Kosten von rund 1.266.000 €.
  3. Die zusätzlich entstehenden drei Kita-Gruppen (10 U3-Plätze und 42 Ü3-Plätze) werden in die örtliche Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen.
  4. Betriebskosten, die zum ordentlichen Aufbau der Einrichtung erforderlich sind, werden bereits bis zu 3 Monate vor voraussichtlicher Inbetriebnahme anerkannt. 
  5. a) Die Stadt Aalen übernimmt zur Finanzierung des Neubaus einer zweigruppigen Kita auf dem Flurstück 3216/1 im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft für einen Betrag von bis zu 272.470 €. Auf die Avalprovision wird verzichtet.
    b) Die Stadtverwaltung wird beauftragt für die Übernahme dieser Ausfallbürgschaft  die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 88 Abs. 2 GemO einzuholen.
    c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestellung von Grundpfandrechten auf dem relevanten Grundstück mit dem Verein zu vereinbaren.
  6. a) Die Stadt Aalen übernimmt zur Finanzierung der Errichtung eines Naturkindergartens auf dem Flurstück 3242 im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft für einen Betrag von bis zu 31.290 €. Auf die Avalprovision wird verzichtet.
    b) Die Stadtverwaltung wird beauftragt für die Übernahme dieser Ausfallbürgschaft  die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 88 Abs. 2 GemO einzuholen.
    c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestellung von Grundpfandrechten auf dem relevanten Grundstück mit dem Verein zu vereinbaren.
  7. a) Die Stadt Aalen übernimmt zur Finanzierung der Schulbaumaßnahme im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft für einen Betrag von bis zu 392.800 €. Eine marktübliche Avalprovision wird erhoben. 
    b) Die Stadtverwaltung wird beauftragt für die Übernahme dieser Ausfallbürgschaft  die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 88 Abs. 2 GemO einzuholen.
    c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestellung von Grundpfandrechten auf dem relevanten Grundstück mit dem Verein zu vereinbaren.
  8. Die Stadt Aalen gewährt der Freien Waldorfschule Aalen e.V. für die Nutzung von städtischen Turnhallen und Schulküchen im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichts ab dem Schuljahr 2019/20 einen zweckgebundenen Zuschuss von bis zu 10.000 € pro Jahr. Diese Regelung gilt für die Dauer von 15 Jahren.
  9. Die Beschlussfassung gilt vorbehaltlich einer Finanzierungszusage durch ein Kreditinstitut.

10 Investitionskostenzuschuss für die Generalsanierung und den Anbau der Kita St. Franziskus

5018/030 - Vorberatung

Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Gewährung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von maximal 1.050.000 € für die Generalsanierung und den Anbau der Kita St. Franziskus der katholischen Gesamtkirchengemeinde Aalen wird zugestimmt.
  2. Zur Finanzierung werden 200.000 € aus dem Haushaltsrest der I500052 Kita St. Franziskus und 850.000 € aus der Verpflichtungsermächtigung der Investitionsnummer I660172 Renaturierung Kocher Aalen Süd herangezogen. Der Umschichtung der Verpflichtungsermächtigung wird zugestimmt.

11 Satzungsänderung über Sondernutzungen mit Fahrzeugen in der Fußgängerzone

3019/003 - Vorberatung

Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Die Satzung über die Sondernutzungen mit Fahrzeugen in der Fußgängerzone der Stadt Aalen vom 19. Juni 1986, zuletzt geändert am 17. Dezember 2009, wird entsprechend der in der Anlage beigefügten Änderungssatzung angepasst.
 
Die Änderung der Satzung ist gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg öffentlich bekanntzumachen und dem Regierungspräsidium anzuzeigen.    

12 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH einschließlich Konzeptvorstellung AAccelerator und Änderung Gesellschafterstruktur der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

0219/001 - Vorberatung

Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Aalen stimmt der neuen Gesellschafterstruktur der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH und damit dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch den Ostalbkreis sowie der Reduzierung der Gesellschaftsanteile der Hochschule Aalen zu.
  2. Der zur Verfügung Stellung des AAccelerator (ehem. IHK-Bildungszentrum Aalen) durch den Eigentümer Ostalbkreis in die Start Up-Gesamtkonzeption und Vermietung an die Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH (analog Vermietung Innovationszentrum Aalen von Eigentümer Stadt Aalen an die Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH) wird zugestimmt.
  3. Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziff. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH der erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrags (siehe Anlage) zuzustimmen.

13 Neufestsetzung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen

2119/012 - Vorberatung

Der KBFA empfahl bei einer Enthaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis.
  2. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 1. Januar 2019 auf 4,98 % festgelegt. Der Zinssatz ist Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen. 

    

14 Änderung der Hauptsatzung

1019/006 - Vorberatung

hier: Umsetzung des interfraktionellen Antrags zur Bildung neuer beschließender Ausschüsse
Der KBFA empfahl bei zwei Enthaltungen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Der KBFA empfiehlt dem Gemeinderat folgende Zuordnung der Geschäftskreise der künftigen beschließenden Ausschüsse    
 

15 Anmeldezahlen für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2019/20

4019/004 - Bekanntgabe

Der aufgeführte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.    

16 Annahme von Spenden gem. §78 Abs. 4 GemO

2119/013 - Entscheidung

Der KBFA fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.    

17 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 10.05.2019