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Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 3. Mai 2023

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Förderung Kollektiv K e.V.

8023/006 - Entscheidung

Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag bei drei Enthaltungen beschlossen:

Der Verlängerung und Erhöhung der Anschubfinanzierung für den Verein Kollektiv K e.V. wird zugestimmt.

Der Verein Kollektiv K e.V. erhält für den Zeitraum März 2023 bis Dezember 2024 einen Mietkostenzuschuss in Höhe von monatlich 700,- €.

2 Haushaltsübertragungen Übertragung von Ansätzen 2022 in das Folgejahr 2023

2123/005 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:

  1. Aufgrund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden die im Einzelnen aus der Anlage 1 und 2 ersichtlichen Haushaltsüberträge vom Haushaltsjahr 2022 in das Folgejahr festgestellt:
    a)    aufgrund von § 21 Abs. 1 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 7.532.317,32 €.
    b)    aufgrund von § 21 Abs. 2 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen eines Budgets im Ergebnishaushalt in Höhe von 435.000,00 €.
     
  2. Mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsüberträge im Haushalt 2023 erklärt sich der Gemeinderat einverstanden.
     
  3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge durch noch eingehende Zuweisungen und Zuschüsse und die vollständige Verwendung der Liquiditätsreserve erfolgt.
     
  4. Für den nicht verwendeten Anteil von Spenden im Haushalt 2022 werden im Rahmen des Jahresabschlusses Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 63.136,25 € gebildet. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Verwendung der „übertragenen“ Spenden, die im Einzelnen aus der Anlage 3 ersichtlich sind, im Haushalt 2023 einverstanden.

3 Gewaltschutz für Kinder; Zwischenbericht zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

5023/002 - Entscheidung

Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag einstimmig beschlossen:

  1. Die Stadt Aalen übernimmt als Freiwilligkeitsleistung koordinierende Aufgaben im örtlichen Netzwerk „Kinderschutz“.
     
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung bei der Einrichtung einer Projektgruppe zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie im Bereich Kinderschutz unterstützend tätig zu werden. Hierzu sind die Verbands- und Vereinsvertretenden zu beteiligen.
     
  3. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Projektkoordination auf den Stadtjugendring zu. Zur Bewältigung der Aufgaben wird die Verwaltung beauftragt, den Zuschuss für die Stelle der hauptamtlichen Geschäftsführung von derzeit 0,5 Stellen auf 0,65 Stellen zu erhöhen.
     
  4. Das Amt für Soziales, Jugend und Familie wird mit der Beratung städtischer Einrichtungen zur Einführung von Schutzkonzepten beauftragt. Hierfür soll die Stelle einer Kinderschutzbeauftragten mit vorerst 0,2 Stellen eingerichtet werden.
     
  5. Der Gemeinderat stellt eine Anschubfinanzerung von 10.000 Euro im laufenden Haushaltsjahr bereit. Diese soll Planungskosten und Aufwendungen für erste Informationsveranstaltungen sowie eine Erhöhung des laufenden Zuschusses für den Stadt-jugendring pro Jahr um 5.000 Euro abdecken können.
     
  6. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Sport- und Kulturförderrichtlinien hinsichtlich der weiteren Förderung der Vereine im Bereich des Kinderschutzes zu überarbeiten.

4 Ausbau der Jugendarbeit in den Stadtteilen (Stadtteiljugendarbeit); Einrichtung eines kommunalen Jugendtreffs in Waldhausen

5023/006 - Entscheidung

Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung beschlossen:

  1. Für den Betrieb eines Jugendtreffs in Waldhausen werden die Räumlichkeiten „Alte Gießerei“, Simmisweiler Straße 16 angemietet.
     
  2. Die Finanzierung der Warmmiete und des Zuschuss erfolgt 2023 aus dem laufenden Budget der Jugendarbeit. Die Mittel sind ab dem Haushaltsplan 2024 entsprechend einzuplanen.

5 Fortführung der Trägerschaft des Kindergartens Sonnenhaus durch die Evangelische Kirchengemeinde Aalen nach Rücknahme der Teilkündigung des Kindergartenvertrages durch die Evangelischen Kirchengemeinde Aalen und damit Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.09.2022

5023/005 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Rücknahme der Teilkündigung des Kindergartenvertrages durch die Evangelische Kirchengemeinde Aalen mit dem Schreiben vom 28.12.2022 in Bezug auf den Kindergarten Sonnenhaus zur Kenntnis.
     
  2. Der Gemeinderatsbeschlusses unter Sitzungsvorlage 5022/016 vom 29.09.2022 zur „Kita-Entwicklung Quartier 02 Hüttfeld“ wird aufgrund der Rücknahme der Kündigung aufgehoben.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aalen bezüglich des Neubaus und der Trägerschaft der Kita auf dem Areal Markuskirche unter Zugrundelegung der neuen Förder- und Finanzierungsgrundsätze fortzuführen und dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage für einen Grundsatzbeschluss bis Ende des Jahres 2023 vorzulegen.

6 Bericht zum aktuellen Stand der IT-Ausstattung der 21 städtischen Schulen in Aalen

1323/002 - Information

Der beiliegende Bericht über den aktuellen Stand der IT-Ausstattung an den 21 städtischen Schulen in Aalen wird zur Kenntnis genommen.

7 Anmeldezahlen für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2023/24

4023/002 - Bekanntgabe

Die Anmeldezahlen werden zur Kenntnis genommen.

8 Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) nach § 49 SGB III an der Hermann-Hesse-Schule (SBBZ) und der Weitbrechtschule (SBBZ) Aalen

4023/003 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei zwei Enthaltungen den folgenden Beschlussantrag:

  1. Die Stadt Aalen übernimmt 50 % der Kosten für die Be-rufseinstiegsbegleitung (BerEb) nach § 49 SGB III für Schülerinnen und Schüler der Vorabschlussklassen (Klasse 8) an der Hermann-Hesse-Schule (SBBZ) und der Weitbrechtschule (SBBZ) Aalen für die Dauer von 30 Monaten in den nächsten 5 Jahren ab dem Schuljahr 2023/2024 als Freiwilligkeitsleistung.

  2. b) Die Kohortengröße (Gruppengröße) wird bei jeweils 5 Schülerinnen und Schüler (SuS) an beiden Schulen für das nächste Schuljahr beibehalten. 

9 Sportförderungsrichtlinien: Zuschuss an den Fußballverein Viktoria Wasseralfingen 1908 e. V. für die Sanierung und Erweiterung der Umkleidekabinen auf dem Gelände der Viktoria Wasseralfingen

4023/005 - Vorberatung

Dieser TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

10 Tätigkeitsbericht des Geschäftsführers des Innovationszentrums

0223/004 - Kenntnisnahme

Der Bericht des Innovationsmanagers wird zur Kenntnis genommen.

11 Zustimmung zur Änderung der Bezeichnung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH und zur Änderung des Gesellschaftsvertrages

2123/012 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Bezeichnung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft und der damit verbundenen Änderung des Gesellschaftsvertrages zu.

12 Musikschule der Stadt Aalen - Jahresbericht 2022

4423/001 - Kenntnisnahme

Der Jahresbericht 2022 der Musikschule der Stadt Aalen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

13 Ortswart für den Teilort Neßlau - Entlassung von Herrn Ortswart Eugen Schwartz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und Bestellung von Herrn Ulrich Schwartz zur ehrenamtlichen Tätigkeit

1023/009 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

  1. Herr Ortswart Eugen Schwartz, Am Nesselbach 4, 73434 Aalen wird auf seinen Antrag vom 27.02.2023 gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG i.V.m. § 31 LBG zum 30.06.2023 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
     
  2. Mit Wirkung vom 01.07.2023 wird Herr Ulrich Schwartz, Am Nesselbach 4, 73434 Aalen gem. § 15 Abs. 2 GemO i.V.m. § 9 Abs. 4 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Aalen zum Ortswart für den Teilort Neßlau bestellt.

14 Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats hier: Neuregelung der Redezeit

0123/008 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Aalen wird entsprechend der Anlage 2 geändert.

15 Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen

2123/011 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis.
     
  2. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 01. Januar 2023 auf 2,21 % festgelegt. Der Zinssatz ist auch Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen.

16 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

2123/014 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

  1. Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG
    a)    dem Prüfungsbericht 2022 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022,
    b)    der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit den Kapitalverlustkonten der Gesellschafter,
    c)    der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats und
    d)    der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023

    zuzustimmen.    

17 Freiwillige Feuerwehr Aalen - Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 KatS für die Abteilung Dewangen.

3023/013 - Entscheidung

Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag einstimmig beschlossen:

  1. Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss vergibt den Auftrag zur Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 KatS für die Freiwillige Feuerwehr Aalen, Abteilung Dewangen mit 449,33 Wertungspunkten zum Preis von 476.714 € an Rosenbauer Deutschland GmbH, 14943 Luckenwalde, als den wirtschaftlichsten Bieter.
     
  2. Der Gemeinderat genehmigt die finanziellen Auswirkungen wie unten dargestellt.

18 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 05.05.2023