Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 15. September 2021
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Finanzzwischenbericht bis Mitte September 2021
2121/034 - Information - NEU
Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht bis Mitte September 2021 Kenntnis.
2 Bericht über die Delegationsreise nach Antakya / Hatay
mündlicher Bericht
3 Neubesetzung von Gremien hier: Weiteres Vorgehen aufgrund weiterer Austritte aus dem Gemeinderat
Neu
4 Neubesetzung von Gremien
1021/027 - Vorberatung - ENTFÄLLT
5 Antrag von Stadträtin Ilse Schmelzle auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
1021/028 - Vorberatung - NEU
Antrag von Stadträtin Ilse Schmelzle auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig bei 5 Enthaltungen die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Für das von Frau Stadträtin Ilse Schmelzle beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderatder Stadt Aalen liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor.
- Mit der nach Ziffer 1 getroffenen Feststellung endet die Zugehörigkeit von Frau Schmelzle zum Gemeinderat der Stadt Aalen.
6 Nachrücken in den Gemeinderat der Stadt Aalen
1021/029 - Vorberatung - NEU
Der Ausschuss gab keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat:
- Es wird festgestellt, dass Frau Gudrun Käufer, Gutenbergstraße 25, 73430 Aalen, die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Aalen ausgeschlossen ist.
- Frau Käufer rückt in den Ausgleichssitz von Stadträtin Ilse Schmelzle nach.
- Die Verpflichtung von Frau Käufer erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 30. September 2021
7 Ortswarte - Antrag auf Entlassung der Ortswarte für die Teilorte Hammerstadt und Mantelhof; Bestellung neuer Ortswarte für die Teilorte Onatsfeld, Treppach, Mantelhof; Änderung der Rechtsform der Ortswarte Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen
1021/014 - 1021/014-1 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl mehrheitlich dem Gemeinderat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Herr Ortswart Fritz Hudelmaier, Wiesentalstraße 31, 73434 Aalen, wird auf seinen Antrag gem. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG i.V.m. § 31 LBG aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
- Herr Ortswart Werner Ott, Mantelhofer Weg 40, 73431 Aalen, wird auf seinen Antrag gem. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG i.V.m. § 31 LBG aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
- Neu bestellte Ortswarte werden künftig als ehrenamtlich Tätige i. S. § 15 GemO behandelt. Die Entschädigung erfolgt entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen.
- Mit Wirkung vom 01.11.2021 werden gem. § 15 Abs. 2 GemO i.V.m.§ 9 Abs. 4 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Aalen
- Herr Martin Kurz, Lehenstraße 17, 73433 Aalen, zum Ortswart des Teilortes Onatsfeld bestellt.
- Herr Paul Abele, Schneideräckerstraße 23, 73433 Aalen zum Ortswart für den Teilort Treppach bestellt.
- Herr Christian Zeiher, Mantelhoferweg 43, 73431 Aalen zum Ortswart für den Teilort Mantelhof bestellt.
- Frau Gabi Stark, Maifeldweg 4, 73434 Aalen zur Ortswartin für den Teilort Hammerstadt bestellt.
- Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen wird beschlossen.
8 Bericht zum Chancengleichheitsplan 2021
0721/006 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des gesetzlich vorgeschriebenen Chancengleichheitsplans zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt diesen als Ergänzung zum neuen Personalentwicklungskonzepte in Kraft zu setzen. Das Personalentwicklungskonzept wird entsprechend angepasst.
9 Personalgewinnungsmaßnahmen Weitere Anrechnung von Stufenlaufzeiten bei Neueinstellungen und Höhergruppierungen
1021/022 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:
Um den Bedarf an Arbeits- und Fachkräften weiterhin besser decken zu können, wird im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 die Stufenlaufzeit wie folgt angerechnet:
- Bei Einstellungen wird die in einem unmittelbar vorhergehenden Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder einem dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag erworbene Stufenlaufzeit, sofern sie in einer vergleichbaren oder höherwertigen Tätigkeit erworben wurde, angerechnet.
- Bei Höhergruppierungen wird die in der Ausgangs-Entgeltgruppe durchlaufene Stufenlaufzeit angerechnet. Voraussetzung hierfür ist eine ununterbrochene Tätigkeit bzw. eine unschädliche Unterbrechung der Tätigkeit im tarifrechtlichen Sinne und dass die ausgeübte Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist
10 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH
2121/033 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung
erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum
Aalen Betreibergesellschaft mbH
- der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,
- der Entlastung der Geschäftsführung und
- der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021
11 Verschiedenes
© Stadt Aalen, 17.09.2021